FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Änderung der Besoldungsgruppe der Besoldung A5 bis A10

Änderung der Besoldungsgruppe der Besoldung A5 bis A10

In den Besoldungsgruppen A 5 bis A 10 werden rückwirkend zum 01.01.2022 die Erfahrungsstufen 1 und 2 der Grundgehaltstabelle gestrichen. Die bisher in den Erfahrungsstufen 1 oder 2 vorhandenen Personen werden rückwirkend zum 01.01.2022 kraft Gesetzes in die Erfahrungsstufe 3 übergeleitet. Ein Antrag hierfür ist nicht erforderlich. Für die übergeleiteten Personen beginnt die zweijährige Stufenlaufzeit in der Erfahrungsstufe 3 mit dem Tag der gesetzlichen Überleitung.

Alle Beamtinnen und Beamte in der Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt (früher: Einfacher Dienst) in der Besoldungsgruppe A 5 erhalten ab 01.01.2022 eine einheitliche Amtszulage in Höhe von monatlich 81,49 €. Dies gilt ebenso für die Beförderungsämter der Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt in der Besoldungsgruppe A 6.
Die Überleitung erfolgt ebenfalls kraft Gesetzes, so dass auch hier ein Antrag nicht erforderlich ist.

Beamtinnen und Beamte in der Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt erhalten rückwirkend ab dem 01.01.2022 eine Strukturzulage von monatlich 10,00 €.

Beamtinnen und Beamte in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (Früher: Mittlerer Dienst) in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 8 erhalten rückwirkend ab dem 01.01.2022 einheitlich eine höhere Strukturzulage von monatlich 80,00 €.