Änderungen der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)und Lohnsteuerermäßigungsverfahren
Welche Unterlagen benötigen Sie, wenn Ihre ELStAM geändert werden sollen?
Die notwendigen Vordrucke finden Sie hier:
https://www.formulare-bfinv.de/ (dort unter Formularcenter/Steuerformulare/ Lohnsteuer (Arbeitnehmer)).
Ihre Identifikationsnummer finden Sie oben links auf der ersten Seite Ihres Einkommensteuerbescheids. Alternativ können Sie diese unter https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Steuerliche_IDNr/Mitteilung_IdNr/mitteilung_IdNr_node.html anfordern.
Die folgende Tabelle soll Ihre wichtigsten Fragen klären, sowie darstellen, ob Sie sich überhaupt beim Finanzamt melden müssen bzw. mit welchem Vordruck, den Sie gerne auch postalisch übermitteln können:
Sachverhalt | Antrag/Vordruck | erforderliche Unterlagen/Angaben/Sonstiges |
Berücksichtigung von Kindern unter 18 Jahre | grds. nicht erforderlich, wenn das Kind in derselben Meldebehörde wie der Elternteil gemeldet ist. LSt-Ermäßigung und Anlage Kinder, wenn Kind nicht in derselben Meldebehörde wie Elternteil gemeldet ist |
Die Zuordnung erfolgt ab Geburt automatisch durch die Meldebehörde; auch bei nicht ehelichen Kindern. Wurde das Kind nicht durch die Meldebehörde übermittelt, dann ist ein Antrag beim Finanzamt erforderlich. |
Pflegekinder | LSt-Ermäßigung und Anlage Kinder | Nachweis über Pflegekindschaftsverhältnis |
Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahre | LSt-Ermäßigung und Anlage Kinder | Schul-, Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag o.ä. Die Berücksichtigung ist für mehrere Jahre möglich |
Kircheneintritt bzw. -austritt | nicht erforderlich | Info: Übermittlung der Daten vom Amtsgericht an die Stadt kann mehrere Wochen dauern |
Berücksichtigung eines Freibetrages | LSt-Ermäßigung und ggf. Anlagen Werbungskosten, Kinder und Sonderausgaben/außerge- wöhnliche Belastungen |
Eintragung maximal für 2 Jahre möglich (außer Pauschbetrag für behinderte Menschen und Hinterbliebene) |
Pauschbetrag wegen Behinderung | LSt-Ermäßigung und Anlage Sonderausgaben/ außergewöhnliche Belastungen | Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder ggf. Feststellungsbescheid |
Bei Steuerklassenwechsel gelten die folgenden Grundsätze:
Sachverhalt | Antrag/Vordruck | erforderliche Unterlagen/Angaben/Sonstiges |
Bei Hochzeit oder Begründung einer Lebenspartnerschaft | nicht erforderlich | IV/IV ab Tag der Hochzeit oder Begründung der Lebenspartnerschaft |
Wechsel nach StKl III/V oder StKl IV/IV mit Faktor | Antrag auf Steuerklassenwechsel | Für eine Berücksichtigung im laufenden Kalenderjahr ist der Antrag spätestens bis zum 30.11. zu stellen. Ein Wechsel von III oder V in die StKl IV, ist auf alleinigen Antrag eines Ehegatten möglich. Änderung erfolgen ab dem 01. des der Antragstellung folgenden Monats (Änderung der automatisiert vergebenen StKl IV/IV bei Hochzeit oder Begründung einer Lebenspartnerschaft kann auf Antrag auch rückwirkend ab Hochzeit / Begründung der Lebenspartnerschaft im Jahr der Eheschließung berücksichtigt werden ) |
Trennung | Erklärung zum dauernden Getrenntleben | Umsetzung auf StKl I immer erst ab dem 1.01. des Folgejahres (ggf. StKl II). Im Trennungsjahr ist grds. ein Steuerklassenwechsel auf gemeinsamen Antrag beider Ehegatten möglich Die StKl IV/IV kann auch auf Antrag nur eines Ehegatten berücksichtigt werden. |
Antrag auf StKl II | LSt-Ermäßigung und Anlage Kinder | |
Tod eines Ehepartners | nicht erforderlich | StKl III ab dem Folgemonat des Todes, StKl I ab Beginn des Zweitfolgejahres |