
Aufgabe Ihres Finanzamts
Sie reichen Ihre Gewerbesteuererklärung bei Ihrem Finanzamt ein. Anhand Ihrer Angaben in Ihrer Gewerbesteuererklärung ermittelt Ihr Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag für Ihr Unternehmen. Dieser Bescheid wird an die zuständige Gemeinde weitergeleitet.
Aufgabe Ihrer Gemeinde
Die Gemeinde multipliziert den Gewerbesteuermessbetrag mit dem gemeindeindividuellen Hebesatz, so ermittelt sie die Höhe der Gewerbesteuer, die Sie für Ihr Unternehmen zahlen müssen. Die Gemeinde erstellt einen Gewerbesteuerbescheid. Zusammen mit dem Gewerbesteuerbescheid Ihrer Gemeinde erhalten Sie oft auch den Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag, den das Finanzamt erlassen hat. Der Zahlungsverkehr (Nachzahlungen und Erstattungen von Gewerbesteuer) wird über die hebeberechtigte Gemeinde abgewickelt.
Besonderheit: Einspruch gegen Gewerbesteuermessbescheid ist nur bei Ihrem Finanzamt möglich
Zusammen mit dem Gewerbesteuerbescheid Ihrer Gemeinde erhalten Sie auch den Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag, den das Finanzamt erlassen hat. Sind hier Fehler enthalten, müssen Sie bei Ihrem Finanzamt und nicht bei Ihrer Gemeinde Einspruch einlegen. Das heißt: obwohl Sie den Bescheid von Ihrer Gemeinde erhalten, sind Einwände gegen den Bescheid bei Ihrem Finanzamt zu erklären.
Gewerbesteuervorauszahlungen an Ihre Gemeinde
Sind Sie verpflichtet Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zu leisten, so sind diese bei der hebeberechtigten Gemeinde zu entrichten.
Vorauszahlungstermine für Ihre Gewerbesteuer-Zahlungen an Ihre Gemeinde sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und der 15. November eines jeden Jahres.