Behandlung von Anträgen/Widersprüchen hinsichtlich altersdiskriminierender Besoldung

Kürzlich hat das Ministerium der Finanzen NRW die Behandlung von Anträgen/Widersprüchen hinsichtlich einer altersdiskriminierenden Besoldung geregelt.
 
Für alle Anträge/Widersprüche, die beim LBV eingegangen und dokumentiert sind, sind Widerspruchsbescheide zu erstellen.
 
Derzeit wird das Verfahren zur Bescheidung der hier vorliegenden Anträge/Widersprüche vorbereitet.

Aufgrund der hohen Fallzahl (fünfstellig) kann allerdings leider nicht mit einer schnellen Erledigung gerechnet werden.

Wir bemühen uns, die Angelegenheit so schnell wie möglich abzuwickeln und bitten um Verständnis für Wartezeiten.