Ausführliche Informationen zum Thema ELStAM finden Sie unter:
www.elster.de
Servicenummer für Fragen rund um die elektronische Lohnsteuerkarte (ELSTAM)
Wenn Sie Fragen zum Thema ELStAM haben, können Sie die Finanzämter in NRW über eine Servicenummer kontaktieren. In den Finanzämtern gibt es sowohl eine Rufnummer für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Die Durchwahl für Fragen der Arbeitnehmer zum Thema ELStAM ist in den NRW-Finanzämtern grundsätzlich die -1951.
Eine Ausnahme gilt für die Finanzämter Aachen-Stadt, Bielefeld-Außenstadt, Dortmund-Unna, Düsseldorf-Mitte, Essen-Süd und Köln-Altstadt. Diese sind unter der Durchwahl -1952 zu erreichen.
Die Erreichbarkeit der Servicenummer richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Finanzamts.
Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, erfahren Sie durch den Finanzamtsfinder.
Ihren Antrag auf Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale reichen Sie bitte schriftlich beim Finanzamt ein. Entsprechende Vordrucke finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen.
Sie gelangen zu den gewünschten Formularen, indem Sie auf der Startseite rechts den Menüpunkt "Steuern" öffnen. Es öffnet sich eine neue Seite: hier öffnen Sie den Reiter „Lohnsteuer“.