Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge

Die Vertreter der Landesregierung und der Gewerkschaften und Verbände haben sich am 22.03.2019 über die Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Nordrhein-Westfalen geeinigt. Am 12.07.2019 wurde das Gesetz zur Anpassung der Dienst-und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften durch den Landtag verabschiedet.

Das Gesamtvolumen des Tarifergebnisses wird für die Jahre 2019, 2020 und 2021 zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldungs- und Versorgungsbezüge übertragen.

Die Erhöhung wird rückwirkend ab dem 01.01.2019 umgesetzt. Die Auszahlung erfolgt am 31.05.2019 mit der Abrechnung für den Monat Juni 2019.
Am 07.05.2019 fand die Kabinettsitzung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen statt. Bei dieser wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land NRW beschlossen.

Hiernach erhöhen sich die Bezüge in der Zeit
  • ab 01.01.2019 um 3,2%,
  • ab 01.01.2020 um 3,2% und
  • ab 01.01.2021 um 1,4% .
Die Anwärtergrundbeträge werden zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 jeweils um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro erhöht.
Der Grundbetrag der Unterhaltsbeihilfe wird wie die Anwärtergrundbeträge zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 jeweils um einen Festbetrag von 50 Euro erhöht.
Im Landesbesoldungsgesetz wird eine dynamische Zulage für verbeamtete Pflegekräfte ab dem 01.01.2019 aufgenommen. Ab dem 01.01.2019 beträgt diese Zulage 120 Euro monatlich und nimmt in den Folgejahren an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teil.
 
Die aktuellen Besoldungstabellen finden Sie hier.