12. Februar 2021
Informationen für Vereine
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen beim Finanzamt ein:
- Möglichst weitgehend aufgegliederte Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben
- Aufstellung über das Vermögen am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres
- Geschäfts- oder Tätigkeitsbericht
- Mittelverwendungsrechnung
- Jahresabschluss (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) – elektronisch
Umfasst die Steuererklärungsabgabe drei Kalenderjahre, sind die o.g. Unterlagen für jedes Kalenderjahr einzureichen.
Die aktuelle Broschüre „Vereine & Steuern“ finden Sie hier.