Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer bei Quarantäne / Schulschließung aufgrund Coronavirus
Ordnet die zuständige Behörde (z.B. ein Gesundheitsamt) Quarantäne an haben Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung des Netto-Verdienstes für 6 Wochen.
Bei einer Schulschließung besteht für die Lehrkräfte und das weitere Personal ebenfalls weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung.