
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
KONSENS-Mitteilungsverfahren digitalisiert Steuerbelege
Der Traum, keine Belege mehr für die Steuererklärung sammeln zu müssen, ist beinahe so alt wie die Steuererklärung selbst. Im Zuge der Digitalisierung ist dieser Traum für einen großen Teil der Steuerpflichtigen Wirklichkeit geworden. Der Ausbau der automationsgestützten Bearbeitung von Steuerfällen ist dafür die Voraussetzung. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Organisationen stellen in immer größerem Umfang Daten, die für die Steuererklärung benötigt werden, maschinell zur Verfügung. Sukzessive wird so jede papiergebundene Mitteilung durch ein maschinelles Verfahren abgelöst. Verwirklicht wird dies durch das KONSENS-Mitteilungsverfahren (KMV), das ein Teil des Risikomanagementsystems (RMS) im Vorhaben KONSENS ist. Es ist eine Schlüsselaufgabe im RZF und ein Beispiel dafür, wie die Digitalisierung zu mehr Flexibilität verhilft und Bürgerinnen und Bürgern unbequeme Aufgaben beim Erstellen einer Steuererklärung abnehmen kann.
Diese 22 KMV-Mitteilungsarten liefern heute elektronisch Daten:
Inland |
Lohnersatzleistungen |
Rentenbezugsmitteilungen |
Riesterrente |
Rüruprente |
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge |
Vermögenswirksame Leistungen |
Zuwendungsbestätigung |
Mitteilung über den Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen |
Kontrollmitteilung Freistellung auf Basis einer Nichtveranlagungsbescheinigung |
Kontrollmitteilung zu freigestellten Kapitaleinkünften |
Abstandnahme Kapitalertragsteuerabzug |
Unentgeltliche Depotübertragung |
Meldung der steuerfreien Zuschüsse/ Erstattungen zu Vorsorgeaufwendungen |
Lohnsteuerbescheinigung |
EU-Ausland |
Aufsichtsrat- und Verwaltungsratvergütungen |
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit aus dem Informationsaustausch der EU-Mitgliedstaaten |
Besitz von oder Einkommen aus unbeweglichem Vermögen |
Lebensversicherungsprodukte |
Pensionen aus dem Informationsaustausch der EU-Mitgliedstaaten |
Ausländische Kapitaleinkünfte nach der Zinsinformationsverordnung |
Ausländische Lebensversicherungen |
USA |
Mitteilungen über Informationen zu Finanzkonten aufgrund des FATCA-Abkommens |
KMV ist im RZF eine RMS-Schwerpunktaufgabe
Immer mehr papiergebundene Mitteilungen werden durch ein maschinelles Verfahren abgelöst. Die Lieferanten senden ihre Daten über die ELSTER-Schnittstelle an den KMV-Speicher. Über diesen Datenbestand wird beispielsweise auch die vorausgefüllte Steuererklärung (VAST) versorgt. Aktuell arbeiten wir an der Übertragung der Daten von Zuwendungsbestätigungen. Für jede neue Mitteilungsart sorgen wir für die Anbindung an den KMV-Speicher und stellen den Zugriff auf den Datenbestand sicher.
Eine Aufgabe in der Software-Entwicklung des KONSENS-Mitteilungsverfahrens ist eine Schlüsselaufgabe unseres Hauses. Sie erwartet ein fachlich und technisch abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem kollegialen Umfeld.
KMV-Referatsleiterin