FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Pressekonferenz des Stabilitätsrates mit BMF Schäuble und FM Walter-Borjans
08.06.2016

13. Sitzung des Stabilitätsrates

Der Stabilitätsrat ist am 8. Juni 2016 unter dem Vorsitz des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Walter-Borjans als Vorsitzendem der Finanzministerkonferenz und des Bundesfinanzministers Dr. Schäuble in Berlin zu seiner 13. Sitzung zusammengetreten.

Der Stabilitätsrat ist am 8. Juni 2016 unter dem Vorsitz des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Walter-Borjans als Vorsitzendem der Finanzministerkonferenz und des Bundesfinanzministers Dr. Schäuble in Berlin zu seiner 13. Sitzung zusammengetreten.

Die deutsche Wirtschaft wächst solide und die Finanzpolitik verstetigt ihre Konsolidierungserfolge. Im Jahr 2015 schloss Deutschland seinen gesamtstaatlichen Haushalt von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen mit einem Finanzierungsüberschuss von 0,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ab, strukturell lag er bei 0,8 Prozent.

Trotz der zusätzlichen flüchtlingsinduzierten Ausgaben wird die gesetzliche Obergrenze des gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits im Projektionszeitraum bis 2020 eingehalten. Der Beirat bestätigt dieses Ergebnis und sieht einen Sicherheitsabstand. Entgegen der Projektion des Bundes gehen die Länder mit Blick auf die flüchtlingsbedingten Ausgaben in ihrer Projektion der Entwicklung der Länderhaushalte bis zum Jahre 2019 von einem durchgehend negativen Finanzierungssaldo aus. Angesichts der längerfristigen Herausforderungen durch den demographischen Wandel ist die erfolgreiche wachstumsorientierte Konsolidierung auch künftig zu sichern.

Der Stabilitätsrat hat festgestellt, dass Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Jahr 2015 ihren Konsolidierungsverpflichtungen nachgekommen sind. Damit sind die Voraussetzungen für die Auszahlung der Konsolidierungshilfen an die fünf Länder erfüllt. Die Hilfen, die je zur Hälfte vom Bund und der Ländergemeinschaft finanziert werden, sollen die Länder in die Lage versetzen, ab 2020 die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten.

Die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein, die sich im Sanierungsverfahren für ihre Haushalte befinden, haben ihre Sanierungsberichte vorgelegt. In den Berichten stellen die Länder den Umsetzungsstand und die erzielten Auswirkungen der beschlossenen Sanierungsmaßnahmen zur Zurückführung der jährlichen Nettokreditaufnahme dar.

Berlin hat die Grundlagen geschaffen, das Sanierungsverfahren im Jahr 2016 erfolgreich abzuschließen. In Bezug auf Bremen stellt der Stabilitätsrat fest, dass die vom Land für das Jahr 2016 ergriffenen und im Sanierungsprogramm angekündigten Maßnahmen nicht ausreichen, um den vereinbarten Sanierungspfad einzuhalten. Der Stabilitätsrat fordert Bremen daher gemäß § 5 Absatz 3 StabiRatG zur verstärkten Haushaltssanierung auf. Er erwartet, dass das Land vereinbarungsgemäß dazu bis Ende Juli 2016 zusätzliche Maßnahmen ergreift. Der Sanierungsprozess in Bremen wird mit dem Ende des laufenden Sanierungsverfahrens im Jahr 2016 nicht abgeschlossen sein. Im Saarland sind angesichts des sinkenden Abstands zur Obergrenze der Nettokreditaufnahme auch in den nächsten Jahren erhebliche Sanierungsanstrengungen notwendig, und der Stabilitätsrat stellt fest, dass der Sanierungsprozess mit dem Ende des laufenden Sanierungsverfahrens im Jahr 2016 nicht abgeschlossen sein wird. Der Bericht Schleswig-Holsteins zeigt, dass das Land das Sanierungsverfahren im Jahr 2016 erfolgreich abschließen kann.

Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen werden veröffentlicht unter:

www.stabilitaetsrat.de.

Impressionen von der Stabilitätsratssitzung:

Stabilitätsratsitzung unter dem Vorsitz von Finanzminister Walter-Borjans und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.
Foto: Bundesrat
Stabilitätsratsitzung unter dem Vorsitz von Finanzminister Walter-Borjans und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.

Stabilitätsratsitzung unter dem Vorsitz von Finanzminister Walter-Borjans und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble
Foto: Bundesrat
Der Stabilitätsrat hat festgestellt, dass die gesetzliche Obergrenze des gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits bis 2020 eingehalten wird. Die Länder gehen jedoch anders als der Bund wegen der flüchtlingsbedingten Ausgaben bis 2019 von einem durchgehend negativen Finanzierungssaldo aus.