FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Landtag außen
17.03.2016

Landesregierung stärkt Flüchtlingshilfe

Anreiz für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte zur Mithilfe bei der Flüchtlingsbetreuung vom Landtag beschlossen

Der Landtag hat gestern Abend mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU Anreize für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte beschlossen, sich bei der Flüchtlingshilfe einzubringen und mit ihrem Wissen und Können Unterstützung zu leisten.

Zum einen wird das Einkommen, das Pensionärinnen und Pensionäre aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst bei der Betreuung von Flüchtlingen erhalten, nicht mehr auf deren Pensionen angerechnet.

Darüber hinaus erhalten insbesondere Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, die kurz vor ihrem Eintritt in den Ruhestand stehen, einen 10%igen Zuschlag auf ihr Grundgehalt, wenn sie weiter arbeiten.

„Ich finde es toll, wie viele Menschen ehrenamtlich helfen. Aber das alleine reicht nicht. Neben den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern brauchen wir Menschen mit Verwaltungserfahrung. Und unsere Pensionärinnen und Pensionäre verfügen über die notwendigen Kenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen, um die Aufgaben der Flüchtlingshilfe ohne große Einarbeitung zu erledigen“, so Finanzminister Norbert Walter-Borjans.

Hintergrund für die Neuregelungen ist unter anderem das 15-Punkte-Programm der Landesregierung für mehr Innere Sicherheit und bessere Integration vor Ort, ein Gesetzesentwurf der Landesregierung und ergänzend dazu ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, Grünen und CDU.

Nach der bisherigen Rechtslage sind Einkünfte, die ehemalige Beamte aus einer Tätigkeit bei Behörden erhalten, unter Beachtung bestimmter Höchstgrenzen auf die Pensionen anzurechnen. Mit Blick auf den großen Bedarf an professioneller Unterstützung bei der Flüchtlingshilfe wird diese Regelung nun ausgesetzt. Nach der Neuregelung erhalten Ruhestandsbeamtinnen und –beamte, die im Rahmen der Flüchtlingshilfe im öffentlichen Dienst tätig werden, sowohl ihre Pensionen als auch die Vergütung aus der Tätigkeit in der Flüchtlingshilfe. Die Regelung ist bis zum Ende des Jahres 2018 befristet. Für ehemalige Polizeibeamte gilt die Regelung bis Ende 2019. Denn erst in drei Jahren werden die Polizeianwärterinnen und –anwärter, die in diesem Jahr zusätzlich eingestellt werden, fertig ausgebildet sein.

Der 10 %ige Zuschlag insbesondere für Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte wird längstens bis zum 31.12.2019 gewährt. Bis die Verstärkung der Polizei durch ausgebildete Polizeianwärterinnen und –anwärter zur Verfügung steht, soll für Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte, die kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand stehen, ein Anreiz geschaffen werden, weiter aktiv im Dienst zu bleiben.

Hintergrund für den Zuschlag sind die gewalttätigen Übergriffe in der Silvesternacht in Köln und anderen Orten und als Reaktion hierauf das 15-Punkte-Programm der Landesregierung. Es sollen möglichst schnell 500 Polizistinnen und Polizisten zusätzlich an den Kriminalitätsbrennpunkten der Ballungsräume eingesetzt werden können.