FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Computertastatur
09.10.2015

SEPA-Lastschriftverfahren

Finanzverwaltung informiert schriftlich über die gespeicherten neuen Kontodaten

Um den bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb des EURO-Raumes zu vereinheitlichen, wurde das bisherige Lastschrifteinzugsverfahren zum 1. Februar 2014 durch das SEPA-Lastschriftverfahren (Single Euro Payments Area) abgelöst. Die wichtigsten Neuerungen sind, dass Kontonummer und Bankleitzahl durch IBAN (International Bank Account Number = internationale Bankkontonummer) und BIC (Business Identifier Code) ersetzt wurden.

Die Finanzverwaltung hat im Vorfeld der Anpassung entsprechende Informationsschreiben zur Umwidmung der bestehenden Lastschrifteinzugsermächtigungen in sogenannte SEPA-Mandate versandt. Seitens der Steuerpflichtigen war nichts weiter zu veranlassen, sofern sich keine Änderungen der Bankverbindung ergeben haben (z.B. Wechsel des Kreditinstitutes o.ä.).
 Ein Formular zur Erteilung eines Lastschriftmandats finden Sie hier. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Sollten Sie Änderungen wie zum Beispiel der Bankverbindung anzeigen wollen, so finden Sie hier verschiedene Vordrucke.