Riester Rente
Riester Rente, Information für Landesbeamtinnen und -beamte
An dieser Stelle erhalten Sie Informationen zur privaten Altersvorsorge ("Riester Rente") für aktive Beamtinnen und Beamte.
Ein Merkblatt zur Riester Rente erhalten Sie hier.
Die für die Durchführung des Datenaustausches zwischen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen -ZfA- und dem LBV NRW notwendige Einverständniserklärung (zugleich Antrag auf Vergabe einer Zulagenummer) finden Sie hier.
Fristen für die Abgabe der Einverständniserklärung
Die Einverständniserklärung muss spätestens bis zum Ablauf des zweiten Jahres, das auf das Beitragsjahr folgt, im LBV eingegangen sein (§ 10 a Abs. 1 EStG).
Beitragsjahr | Abgabefrist endet am |
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2005
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31.12.2007
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2006
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31.12.2008
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2007
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31.12.2009
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2008
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31.12.2010
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2009
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31.12.2011
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2010
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31.12.2012
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Die Besoldungs- und Kinderdaten sollen jeweils zeitnah - spätestens bis zum Ende des folgenden Kalendervierteljahres- nach Vorlage der Einverständniserklärung an die Zulagenstelle gemeldet werden.
Für die Berechnung der Zulagehöhe sowie des erforderlichen Mindesteigenbeitrags wird u.a. von der ZfA auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de ein Zulagerechner zur Verfügung gestellt.