Schutzmasken (z.B. FFP-2-Masken), Impfung gegen das Coronavirus
Seit dem 15. Dezember 2020 können sich über 60-Jährige sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose FFP2-Schutzmasken (oder vergleichbare) in der Apotheke abholen. Das sieht die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vor.
Im nächsten Schritt werden ab Januar 2021 weitere Masken in Apotheken ausgegeben.
Hierzu werden die berechtigten Personen von ihren Krankenkassen oder ihrer privaten Krankenversicherung eine Bescheinigung erhalten. Gegen Vorlage dieser Bescheinigung und eines Eigenanteils werden die weiteren Masken in Apotheken ausgegeben.
Die Beihilfestellen stellen derartige Bescheinigungen nicht aus. Auch zum Ablauf über die Abgabe der FFP-2-Masken in mehreren Schritten kann die Beihilfestelle keine Auskunft erteilen.
Hinsichtlich der Impfung gegen das Coronavirus kann die Beihilfestelle keine Informationen geben. Dies bleibt den in den letzten Tagen eigens für die Impfung eingerichteten Impfzentren vorbehalten. Dies betrifft insbesondere das Terminmanagement. Hier bitten wir Sie, weitere Informationen des Zentrums bzw. der zuständigen Gesundheitsbehörde abzuwarten.
Von telefonischen Rückfragen bitten wir daher abzusehen.