Soforthilfe im Rahmen der Unwetterereignisse im Juli 2021

Durch Unwetter Mitte Juli dieses Jahres sind in Teilen von Nordrhein-Westfalen beträchtliche Schäden durch Hochwasser entstanden. Betroffen sind auch etliche Beschäftigte der Landesverwaltung. Die Beseitigung der Schäden wird in vielen Fällen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Daher hat das Ministerium der Finanzen NRW die Möglichkeit eröffnet, Geschädigten durch die Zahlung eines unverzinslichen Vorschusses („Arbeitgeberdarlehn“) zu helfen.
Anspruchsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und Angestellte des Landes sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, denen durch das Unwetterereignis Mitte Juli 2021 an ihrem Wohnsitz Hochwasserschäden entstanden sind.
 
Sind mehrere Personen antragsberechtigt (beispielsweise Eheleute), wird der Vorschuss nur einer Person gewährt.
Es kann ein Vorschuss nach den „Richtlinien über die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (Vorschussrichtlinien)“ beantragt werden.
 
Der Vorschuss kann bis zu 10.000 Euro betragen und soll das Sechsfache der monatlichen Bezüge beziehungsweise Versorgungsbezüge nicht übersteigen.
Der Vorschuss ist in höchstens 40 gleichen Monatsraten zu tilgen.

Für den Fall, dass die Schäden ganz oder anteilig durch Versicherungsleistungen erstattet worden sind, sind diese über die laufende Tilgung hinaus zur Rückzahlung des Vorschusses zu verwenden.
 
Die Vorschüsse können bis zum 31. Dezember 2021 unter kurzer Darlegung der Schäden (Gebäude, Hausrat, Fahrzeug etc.) bei der jeweiligen dienstvorgesetzten Stelle beantragt werden.
 
Versorgungsempfängerinnen und -empfänger stellen ihre Anträge direkt beim LBV NRW.
 
Da es sich um einen Vorschuss im Sinne der „Richtlinien über die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (Vorschussrichtlinien)“ handelt, ist der dort vorgesehene Vordruck zu verwenden.
Diesen haben wir Ihnen hier zur Verfügung gestellt. Bitte wählen Sie den Grund „Ersatzbeschaffung bei Verlust von Möbeln, Hausrat und Bekleidung“ aus.
 
Die Anträge der Versorgungsempfängerinnen und –empfänger können postalisch (LBV NRW, 40192 Düsseldorf) oder über das eigens eingerichtete E-Mail-Postfach @email gestellt werden.