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Im Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen werden die finanziellen Mittel für die zu voraussichtlich zu leistenden Ausgaben und die erwarteten Einnahmen dargestellt. Der Haushaltsplan wird durch das Haushaltsgesetz festgestellt. Er enthält die für ein Haushaltsjahr (Kalenderjahr) veranschlagten Einnahmen und Ausgaben, die Planstellen und Stellen der gesamten Verwaltung sowie der im Haushaltsjahr voraussichtlich benötigten Verpflichtungsermächtigungen. Die Aufstellung des Entwurfs des Landeshaushaltsplans ist Aufgabe des Ministeriums der Finanzen.