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Startseiteelektronische Steuerabzugsmerkmale

elektronische Steuerabzugsmerkmale

1 Ergebnistreffer
Informationen zum Lohnsteuerabzugsverfahren für Arbeitnehmer/-innen (elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren "ELStAM")

Die Abkürzung "ELStAM" steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die Ihr Arbeitgeber zur zutreffenden Ermittlung der einzubehaltenden Lohnsteuer benötigt (zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal). Steuerlich bedeutsame Änderungen der Meldedaten (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kircheneintritt oder -austritt) werden im ELStAM-Verfahren nach ihrer Eintragung im Melderegister automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Dabei kann eine geringfügige Zeitverzögerung entstehen, bis Ihrem Arbeitgeber die geänderten ELStAM zur Verfügung stehen. Auf die Gültigkeit der Änderung hat diese Zeitverzögerung allerdings keine Auswirkung.

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