MENÜ
Presse
Steuerinfos
Haushalt & Finanzen
Über uns
Service
Karriere
Unsere Dienststellen
Finanzamtsfinder
Oberfinanzdirektion des
Landes NRW
Hochschule für
Finanzen NRW
Landesfinanzschule
Nordrhein-Westfalen
Fortbildungsakademie
der Finanzverwaltung
Landesamt für
Besoldung und Versorgung
Finanzen
Rechenzentrum der
Finanzverwaltung NRW
Erzielen Sie Einnahmen aus Kapitalvermögen zum Beispiel Zinsen oder Dividenden, so ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch den Steuerabzug grundsätzlich abgegolten (Abgeltungsteuer). Das heißt: Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung erstellen, müssen Sie im Regelfall die Anlage KAP nicht mehr ausfüllen und abgeben. Allerdings gibt es auch Ausnahmen von der Regel. Dann sind doch Angaben zu Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen in der Anlage KAP erforderlich. Hier bekommen Sie einen Überblick über die Besteuerung von Kapitalerträgen. Wir informieren Sie unter anderem zum Thema "Abgeltungssteuer" und "Günstigerprüfung" und geben Tipps im Umgang mit der Anlage KAP.