MENÜ
Presse
Steuerinfos
Haushalt & Finanzen
Über uns
Service
Karriere
Unsere Dienststellen
Finanzamtsfinder
Oberfinanzdirektion des
Landes NRW
Hochschule für
Finanzen NRW
Landesfinanzschule
Nordrhein-Westfalen
Fortbildungsakademie
der Finanzverwaltung
Landesamt für
Besoldung und Versorgung
Finanzen
Rechenzentrum der
Finanzverwaltung NRW
Die Abkürzung "ELStAM" steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die Ihr Arbeitgeber zur zutreffenden Ermittlung der einzubehaltenden Lohnsteuer benötigt (zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal). Steuerlich bedeutsame Änderungen der Meldedaten (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kircheneintritt oder -austritt) werden im ELStAM-Verfahren nach ihrer Eintragung im Melderegister automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Dabei kann eine geringfügige Zeitverzögerung entstehen, bis Ihrem Arbeitgeber die geänderten ELStAM zur Verfügung stehen. Auf die Gültigkeit der Änderung hat diese Zeitverzögerung allerdings keine Auswirkung.
Die Abkürzung „ELStAM“ steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale. Sie als Arbeitgeber/-in rufen in der ELStAM Datenbank die Daten elektronisch ab, die Sie zur zutreffenden Ermittlung der einzubehaltenden Lohnsteuer Ihrer Arbeitnehmer/innen benötigen (zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal). Die ELStAM, die Ihnen für Ihre Arbeitnehmer/innen bereitgestellt werden, müssen Sie aus der ELStAM-Datenbank abrufen, in das Lohnkonto übernehmen und für die Dauer des Dienstverhältnisses anwenden. Sofern sich die ELStAM eines Arbeitnehmers / einer Arbeitnehmerin ändern, werden Ihnen die geänderten ELStAM gesammelt für alle Arbeitnehmer/innen in monatlichen Änderungslisten zum Abruf bereitgestellt.