
Einkommensteuer 2020: Stichtag 15. März
Die Finanzämter des Landes starten in diesem Jahr am 15. März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2020. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben dieses Datum als bundesweiten Termin für den Veranlagungsstart beschlossen.
Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen können bis Ende Februar die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen, wie zum Beispiel Lohnsteuer-Bescheinigungen und Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, an die Finanzverwaltung übermitteln.
Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch über Mein Elster abzugeben. Unter www.elster.de können die elektronisch übermittelten Daten – beispielsweise zur Lohnsteuer – schnell und sicher abgerufen und direkt in die Steuererklärung eingefügt werden. Darüber hinaus können ab dem zweiten Jahr auch die Angaben aus dem Vorjahr übernommen und eine unverbindliche Steuerberechnung durchgeführt werden.