Vereine - Informationen und Hinweise
Worauf Sie als Vorsitzende(r) eines gemeinnützigen Vereins achten sollten !
Sie haben die Leitung eines gemeinnützigen Vereins übernommen. Damit sind Sie zum gesetzlichen Vertreter / zur gesetzlichen Vertreterin des Vereins bestellt. Mit den folgenden Anmerkungen möchten wir Sie auf einige für die/den Vorsitzende(n) eines gemeinnützigen Vereins steuerliche Besonderheiten aufmerksam machen.
Als Vorsitzende(r) sind Sie gehalten, die steuerlichen Pflichten des Vereins zu erfüllen. Deshalb tragen Sie bitte insbesondere dafür Sorge, dass die Steuererklärungen des Vereins korrekt erstellt und dem Finanzamt fristgerecht eingereicht werden.
Beachten Sie bei der Leitung des Vereins bitte u.a. folgende Grundsätze:
- die Mittel eines gemeinnützigen Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden,
- der gemeinnützige Verein muss seine vereinnahmten Mittel grundsätzlich laufend (zeitnah) für die satzungsmäßigen Zwecke verausgaben,
- die Bildung von Rücklagen ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich,
- die wirtschaftliche Betätigung eines Vereins darf nicht zum Selbstzweck werden, entsprechendes gilt für gesellige Veranstaltungen,
- die Gemeinnützigkeit eines Vereins ist gefährdet, wenn gemeinnützigkeitsrechtlich gebundene Mittel zum Ausgleich von Verlusten aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eingesetzt werden,
- das Finanzamt überprüft die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit in der Regel alle drei Jahre anhand einer vom Verein einzureichenden Steuererklärung,
(einschließlich der Einnahme-Überschuss-Rechnungen und der Tätigkeitsberichte), - bitte beachten Sie schon beim Einrichten der Buchführung für den Verein, dass dieser vier Tätigkeitsbereiche haben kann,
(Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb).
Wenn Sie noch Fragen zu den steuerlichen Pflichten und Rechten der/des Vorsitzende(n) eines gemeinnützigen Vereins haben, sprechen Sie mit uns. Ihr(e) Bearbeiter(in) hilft Ihnen gern.
Hilfreich für Ihre Vereinsarbeit aus steuerlicher Sicht ist auch die vom Finanzministerium des Landes NRW herausgegebene (kostenpflichtige) Arbeitshilfe "Vereine & Steuern", welche über das Internet bestellt werden kann.
Frage: | Antwort: | Hinweise: |
Welche Unterlagen muss ich dem Finanzamt bei der Gründung eines Vereins vorlegen ? |
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Es empfiehlt sich, einen Satzungsentwurf vor Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung und vor Eintragung ins Vereinsregister dem Finanzamt zur Prüfung einzureichen. Die in der Mustersatzung für gemeinnützige Vereine bezeichneten Festlegungen müssen in der Satzung des Vereins enthalten sein. |
Welches Finanzamt ist für den Verein örtlich zuständig ? | Das Finanzamt, in dessen Bezirk regelmäßig der für die Geschäftsleitung des Vereins maßgebende Wille gebildet wird. | Vereinsheim, Geschäftsstelle oder Büroraum des Vereins oder Ort an dem die Vorstandssitzungen stattfinden oder Ort an dem der 1. Vorsitzende wohnt. |
Wie erhält der Verein eine Steuernummer ? | Das Finanzamt erteilt die Steuernummer nach Überprüfung der Satzung, des Gründungsprotokolls und des ausgefüllten Fragebogens. | |
Wie erlangt der neu gegründete Verein seine Gemeinnützigkeit ? |
Wenn die Satzung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen entspricht, kann der Verein beim Finanzamt formlos die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen beantragen. | |
Was muss der Verein dem Finanzamt regelmäßig einreichen ? |
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Registrierung über ELSTER
Liegen nach Überprüfung der Erklärung und der weiteren Unterlagen die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung vor, erlässt das Finanzamt einen Freistellungsbescheid, aus dem sich die Gemeinnützigkeit des Vereins ergibt. |
Was hat der Verein bei der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) zu beachten ? | Zuwendungsbestätigungen dürfen nur unter Verwendung verbindlicher, amtlich vorgeschriebener Muster ausgestellt werden: Bestätigung über Geldzuwendung Bestätigung über Sachzuwendung |
Sowohl der Feststellungsbescheid über die satzungsmäßigen Voraussetzungen als auch der Freistellungsbescheid enthalten Hinweise des Finanzamts zum Abzug von Zuwendungen (Spenden) bzw. Mitgliedsbeiträgen. |
Woher bekommt der Verein weitere Informationen ? | Die vom Finanzministerium NRW herausgegebene Arbeitshilfe "Vereine und Steuern" kann als E-book kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden | Grundlegende vereinsrechtliche Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können der kostenlosen Broschüre des Justizministeriums NRW "Was Sie über das Vereinsleben wissen sollten" entnommen werden |
Welche Ansprechpartner hat der Verein beim Finanzamt Köln-Porz ? | Frau Segschneider Vereine Buchstaben A - J Frau Schain Vereine Buchstaben K - Z |
Tel. 02203 / 598-2245
Tel. 02203 / 598-2756 |
Mustersatzung
Bestätigung über Geldzuwendung
Bestätigung über Sachzuwendung
Broschüre des Justizministeriums NRW "Was Sie über das Vereinsleben wissen sollten"
Arbeitshilfe des Finanzministeriums NRW „Vereine und Steuern“