FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Update: Technische Probleme beim BZSt behoben – Automatische Korrektur der Bezügezahlungen


Mitte Dezember haben wir Sie darüber informiert, dass es eine Störung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gab, die die Bezügezahlung bei den meisten verbeamteten Personen sowie Versorgungsberechtigten für Januar 2026 beeinflusst hat. Diese Störung ist nunmehr behoben und die Informationen der privaten Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen konnten an das LBV NRW übermittelt werden. 

Diese Daten werden für die Abrechnung der kommenden Bezügezahlungen für verbeamtete Personen und Versorgungsberechtigte berücksichtigt und führen somit auch automatisch zur Korrektur der Abrechnungen für Januar. Soweit sich hierbei für Januar 2026 eine Lohnsteuererstattung ergibt, wird diese automatisch bei der Abrechnung der Bezüge für Februar 2026 berücksichtigt. Damit erhöht sich rückwirkend der Netto-Auszahlungsbetrag. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

In einigen Fällen kann eine Berücksichtigung und damit auch Korrektur der Vormonate erst zu Ende Februar erfolgen. 

Für Regierungsbeschäftigte werden Ende Januar zur Ermittlung des Arbeitgeberzuschusses direkt die richtigen Daten verarbeitet. Korrekturbedarf entsteht hier deshalb nicht. 


  • Änderungen im Lohnsteuerabzugsverfahren für privat Kranken- und Pflegeversicherte (zu finden bei den Merkblättern unter "Steuern")