FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Anpassung der Lehrkräftebesoldung zum 1. August 2026


Anpassung der Lehrkräftebesoldung zum 1. August 2026

Zum 1. August 2026 wird die letzte Stufe der Anpassung der Lehrkräftebesoldung umgesetzt. Alle Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I werden damit kraft Gesetzes in die Besoldungsgruppe A 13 überführt. 

Die Besoldungsanpassung erfolgt automatisch mit der Bezügezahlung für den Monat August 2026. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. 

Gleichzeitig entfällt die bislang gewährte Zulage nach § 91a LBesG NRW.

Eine Übersicht der von der Überleitung betroffenen Ämter finden Sie im Gesetz zur Anpassung der Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 30. Mai 2023.


Information für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter 

Da sich der Anwärtergrundbetrag nach der Besoldungsgruppe des jeweiligen Einstiegsamtes richtet, erhöht sich der Anwärtergrundbetrag zum 1. August 2026 entsprechend.

Sowohl die betroffenen Lehrkräfte als auch die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter erhalten eine gesonderte schriftliche Mitteilung über die Anpassung ihrer Besoldung.


Anpassung der Entgelte für tarifbeschäftigte Lehrkräfte zum 1. August 2026

Die Höhergruppierung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte erfolgt nur auf Anweisung der zuständigen Dienststelle. Ein gesondertes Informationsschreiben durch das LBV NRW ergeht nicht.

 

Genauere Informationen zu den Höhergruppierungen und ob Sie ggf. einen Antrag bei Ihrer personalverwaltenden Dienststelle stellen müssen, können Sie dem Merkblatt „Anpassung der Lehrkräftebesoldung – Umsetzung im Tarifbereich“ des Ministeriums für Schule und Bildung NRW entnehmen.