FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Antragstellung von pflegebedingten Aufwendungen

Hier erhalten Sie wichtige Informationen zur Beantragung von pflegebedingten Aufwendungen.

Bitte verwenden Sie ausschließlich die von Ihrer Beihilfestelle zur Verfügung gestellten Antragsformulare und die Anlage Pflege. Diese sind vollständig auszufüllen und von der beihilfeberechtigten Person selbst zu unterzeichnen. 
Möchten Sie eine andere Person mit der Beantragung Ihrer Beihilfe beauftragen, legen Sie bitte eine entsprechende schriftliche Vollmacht vor. Nutzen Sie für die Vollmacht gerne auch den von uns bereitgestellten Vordruck „Vollmacht zur Regelung meiner Beihilfeangelegenheiten“, den Sie bei den Vordrucken unter "Vordrucke für den Bereich Beihilfe" finden.

1. Antragsformular "Antrag auf Zahlung einer Beihilfe
   • bei der erstmaligen Antragstellung, sowie 
   • bei Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen oder bei den berücksichtigungsfähigen Personen

   oder

2. Antragsformular "Kurzantrag auf Zahlung einer Beihilfe
   • bei Folgeanträgen

   immer
3. "Anlage Pflege" (zwingend notwendig)

 

Hier finden Sie die entsprechenden Vordrucke; dort im Bereich "Vordrucke für den Bereich Beihilfe".

 

Damit Ihre Beihilfe schneller bearbeitet werden kann, trennen Sie bitte die Pflegeanträge von den Anträgen zu den Krankheitskosten. 

Wenn Sie die Beihilfe NRW App nutzen, senden Sie beide Anträge bitte jeweils einzeln ab – also in zwei separaten Vorgängen.

Bitte geben Sie im Antragsformular die Anzahl der eingereichten Belege sowie die Höhe der Antragssumme an. Eine separate Zusammenstellung der Aufwendungen ist nicht vorgesehen.
Sofern Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, nutzen Sie gerne die Ausfüllhilfe Antrag auf Zahlung einer Beihilfe oder Ausfüllhilfe zur Anlage Pflege.

 

Diese finden Sie bei den Vordrucken unter "Vordrucke für den Bereich Beihilfe".

Bitte senden Sie keine Originalbelege ein, da diese nicht zurückgeschickt werden. Verwenden Sie stattdessen Kopien oder Durchschriften, die vollständig und eindeutig lesbar sind. Falls Sie die Rechnungsdaten später noch benötigen, machen Sie sich bitte ggf. eine Kopie für den eigenen Gebrauch.

Wichtig Antragsfrist:

Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn der Antrag innerhalb von 24 Monaten nach Entstehen der Aufwendungen gestellt wird – spätestens jedoch 24 Monate nach dem Ausstellungsdatum der ersten Rechnung. Verspätet geltend gemachte Aufwendungen sind in der Regel nicht mehr beihilfefähig. 

Bitte senden Sie Ihren Antrag und alle notwendigen Anlagen an folgende Adresse:


Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold


Bitte prüfen Sie nach Erhalt des Beihilfebescheides, ob Ihre Kosten zutreffend abgerechnet wurden.

 

Offensichtliche Fehler lassen sich im Regelfall bereits durch einen Anruf bzw. Besuch bei Ihrer Beihilfestelle unbürokratisch beseitigen.

 

Persönlich erreichbar sind wir montags bis freitags von 8:00 - 12:00 Uhr und zusätzlich dienstags und donnerstags von 13:00 - 15:00 Uhr.

 

Telefonisch erreichbar sind wir montags bis freitags von 7:00 - 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 0211 6023-06
 

Auch Fragen zum Beihilferecht können oftmals durch ein Telefonat geklärt werden. Durch den so vermiedenen Schriftverkehr tragen Sie zu einer zügigen Bearbeitung der Beihilfeanträge bei.