FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Beendigung der Beschäftigung

Hier erhalten Sie wichtige Informationen rund um das Thema Beendigung der Beschäftigung.


Wird Ihre Beschäftigung aufgrund Befristungsende, Renteneintritt, Kündigung oder anderer Gründe beendet, stellt das LBV NRW nach Mitteilung Ihrer Dienststelle die Zahlung Ihrer Bezüge ein. 


Hinweise zu Auswirkungen auf Ihre Entgeltzahlung Für wen gelten die folgenden Angaben?


Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Hinweise nur für Personen gelten, die Ihre Bezüge durch das LBV NRW beziehen. 


Einstellung der Zahlung


Sobald Ihre Dienststelle das LBV NRW über die Beendigung Ihrer Beschäftigung informiert, erfolgt die Einstellung Ihrer Bezügezahlung. 
Sollte es hierbei zu Verzögerungen kommen, kann es zu einer Überzahlung Ihrer Bezüge kommen. Bitte prüfen Sie nach Beendigung Ihrer Beschäftigung Ihre Geldeingänge. Überzahlte Bezüge wird das LBV NRW von Ihnen zurückfordern.


Zahlung von Urlaubsabgeltung


Sollten Sie Anspruch auf die Auszahlung einer Urlaubsabgeltung haben, wird Ihre Dienststelle das LBV NRW über die Anzahl der Tage informieren. Die Berechnung der Betragshöhe und die Auszahlung erfolgen über das LBV NRW.

Sollte die Mitteilung über die Urlaubsabgeltung erst nach dem tatsächlichen Beendigungsdatum beim LBV NRW eingehen oder bearbeitet werden können, so ist die Urlaubsabgeltung nach Steuerklasse VI zu versteuern, damit sich Ihr neuer Arbeitgeber mit Ihren originären Steuermerkmalen im ELStAM-Verfahren anmelden kann. 

Hinweis: Sollten Sie nach Beendigung der Beschäftigung nicht unmittelbar in ein neues Beschäftigungsverhältnis treten oder in Rente gehen, ist die Versteuerung der Urlaubsabgeltung weiterhin nach Ihrer originären Steuermerkmalen möglich. Bitte teilen Sie uns dies schriftlich, zum Beispiel über das Kontaktformular, mit.


Arbeitsbescheinigung


Sollten Sie eine Arbeitsbescheinigung benötigen, fordern Sie diese bitte bei Ihrer ehemaligen Dienststelle an. 

Ihre Dienststelle teilt dem LBV NRW die notwendigen Daten per Formular mit. Das LBV NRW ergänzt die Angaben zu Ihren Bezügen im elektronischen Meldeverfahren (BEA-Verfahren). 

Die Arbeitsbescheinigung wird elektronisch durch das LBV NRW an die Agentur für Arbeit versandt. Es erfolgt kein postalischer Versand an Sie. Die Daten und die Bescheinigung können Sie bei Bedarf von der Agentur für Arbeit erhalten.


Änderung Anschrift oder Bankverbindung


Sollten Sie noch Unterlagen vom LBV NRW (zum Beispiel Ihre Lohnsteuerbescheinigung, die im Folgejahr verschickt wird) oder Zahlungen erwarten, teilen Sie uns bitte auch nach Beendigung Ihrer Beschäftigung Anschriften- und Bankverbindungsänderungen mit. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie auf dieser Seite, zum Beispiel unter "Vordrucke für den Bereich Entgelte".