Wird Ihre Beschäftigung aufgrund Befristungsende, Renteneintritt, Kündigung oder anderer Gründe beendet, stellt das LBV NRW nach Mitteilung Ihrer Dienststelle die Zahlung Ihrer Bezüge ein.
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Hinweise nur für Personen gelten, die Ihre Bezüge durch das LBV NRW beziehen.
Sobald Ihre Dienststelle das LBV NRW über die Beendigung Ihrer Beschäftigung informiert, erfolgt die Einstellung Ihrer Bezügezahlung.
Sollte es hierbei zu Verzögerungen kommen, kann es zu einer Überzahlung Ihrer Bezüge kommen. Bitte prüfen Sie nach Beendigung Ihrer Beschäftigung Ihre Geldeingänge. Überzahlte Bezüge wird das LBV NRW von Ihnen zurückfordern.
Sollten Sie eine Arbeitsbescheinigung benötigen, fordern Sie diese bitte bei Ihrer ehemaligen Dienststelle an.
Ihre Dienststelle teilt dem LBV NRW die notwendigen Daten per Formular mit. Das LBV NRW ergänzt die Angaben zu Ihren Bezügen im elektronischen Meldeverfahren (BEA-Verfahren).
Die Arbeitsbescheinigung wird elektronisch durch das LBV NRW an die Agentur für Arbeit versandt. Es erfolgt kein postalischer Versand an Sie. Die Daten und die Bescheinigung können Sie bei Bedarf von der Agentur für Arbeit erhalten.