FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2025


Die Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2025 werden voraussichtlich bis Ende Februar 2026 verschickt.

Telefonische Auskünfte zum Inhalt der Bescheinigung sind erst ab diesem Zeitpunkt möglich.

Bereits ab der digitalen Übermittlung Ihrer Lohnsteuerbescheinigung durch das LBV NRW an das Finanzamt (Ende Januar 2026) ist ein elektronischer Abruf über das Elster-Portal möglich.

Auf das "Merkblatt zu den Eintragungen auf der Lohnsteuerbescheinigung 2025" wird insoweit hingewiesen. Dieses finden Sie bei den Merkblättern im Bereich „Steuern“.