Euromünzen in Form von Zahnrädern

Landeshauptkasse NRW

Die Landeshauptkasse NRW nimmt Kassenaufgaben wahr, deren Umfang ihr vom Ministerium der Finanzen NRW zugewiesen wird.

Die Landeshauptkasse arbeitet auf Anweisung für die Dienststellen des Landes NRW, wann immer Zahlungen erforderlich werden. Sie besteht aus mehreren Referaten, u.a. Zahlungsverkehr, Buchführung und Vollstreckung.
 
Zahlungsverkehr
 
Das Referat Zahlungsverkehr ist für den Einzahlungs- und Überweisungsverkehr und die Liquiditätsplanung zuständig.
 
Buchführung
 
Das Referat Buchführung ist für die ordnungsgemäße Buchung der Ausgaben und Einnahmen der Dienststellen des Landes NRW und u.a. der Abrechnungskonten verantwortlich.
 
Vollstreckung
 
In ihrer Funktion als Vollstreckungsbehörde ist die Landeshauptkasse NRW zuständig für die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW und des Justizbeitreibungsgesetzes.
 
Alle Kassengeschäfte werden unbar abgewickelt.

 

Hinweise der Landeshauptkasse

Mahnung / Zahlungserinnerung:

Informationen zur Zahlungsverpflichtung einer Mahnung / Zahlungserinnerung erhalten Sie ausschließlich von der Dienststelle, die die Forderung Ihnen gegenüber erhoben hat.

Der ursprüngliche Bescheid / die ursprüngliche Rechnung liegt ebenfalls nur in dieser Dienststelle vor.

Sollten Sie eine Mahnung / Zahlungserinnerung durch die Landeshauptkasse NRW erhalten haben, so finden Sie Informationen zur zuständigen Dienststelle auf der ersten Seite des Schreibens im Text.

Geldeingang:

Haben Sie eine Zahlung durch die Landeshauptkasse NRW erhalten ohne den Grund hierfür zu wissen, so wenden Sie sich bitte an die Dienststelle, die im Verwendungszweck angegeben ist.

Sollte dort keine Dienststelle angegeben sein, so können Sie sich über das Kontaktformular an die Landeshauptkasse NRW wenden.

Bitte achten Sie auch darauf, ob die Landeshauptkasse NRW die Zahlung für eine andere Dienststelle durchgeführt hat (Landeshauptkasse NRW für Dienststelle).

Änderungen von Adresse und/oder Bankverbindung

Wenn sich Ihre Adresse und/oder Bankverbindung geändert hat, teilen Sie dies bitte der Dienststelle, mit der Sie in Kontakt sind, mit.

Adressen und Bankverbindungen können in der Landeshauptkasse NRW NICHT zentral geändert werden.

Verwarngeld / Verkehrs-Ordnungswidrigkeit :

Haben Sie Fragen bezüglich eines Verwarngeldes / einer Verkehrs-Ordnungswidrigkeit einer Dienststelle der Polizei NRW, so kann die Landeshauptkasse NRW auch bei Fragen zur Zahlung nicht weiterhelfen.

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Postfach: clearingstelle.lzpd@polizei.nrw.de     

Wohngeld / Energiepreispauschale:

Haben Sie Fragen zur Wohngeld-Reform oder Energiepreispauschale dann empfehlen wir Ihnen folgende Links zu besuchen:
Wohngeld-Reform
•    Wohngeldreform | Bundesregierung
•    BMWSB - Startseite - FAQs zur Wohngeld - Reform (bund.de)
•    Wohngeld | MHKBD NRW
Energiepreispauschale
•    Bundesfinanzministerium - FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“

Haben Sie Fragen bezüglich Wohngeld einer Dienststelle des Landes NRW, so kann die Landeshauptkasse NRW auch bei Fragen zur Zahlung nicht weiterhelfen.

Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an Ihr zuständiges Wohngeldamt der Kommune in der Sie leben.



Hier gelangen Sie zu den Kontaktdaten des Landesamts für Finanzen.