Eingetragene Lebenspartnerschaften

Mit Artikel 7 des Dienstrechtsanpassungsgesetzes wurde das Gesetz zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Besoldungs- und Versorgungsrecht vom 24.05.2011 geändert.

Eingetragene Lebenspartnerschaften

Mit Artikel 7 des Dienstrechtsanpassungsgesetzes wurde das Gesetz zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Besoldungs- und Versorgungsrecht vom 24.05.2011 geändert.
Danach werden nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz begründete eingetragene Lebenspartnerschaften ab dem 1. August 2001 der Ehe gleichgestellt.

Das Dienstrechtsanpassungsgesetz wurde am 24.05.2013 verkündet (GV. NRW. 2013 S. 234). Es trat am 01.06.2013 in Kraft.