FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

EPOS

Neue Verwaltungssteuerung - Neues Rechnungswesen

Mit EPOS.NRW hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen das Programm "Einführung von Produkthaushalten zur Outputorientierten Steuerung - Neues RechnungsWesen" ins Leben gerufen. Die Reform des Haushalts- und Rechnungswesens unterstützt das Ziel der Landesregierung, die Verwaltungssteuerung auf ein System der stärkeren Dezentralisierung der Ressourcenverantwortung und der Integration von Fach- und Ressourcenverwaltung umzustellen.



Die Reformen der öffentlichen Finanzwirtschaft in Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland werden derzeit von unterschiedlichen Entwicklungen geprägt. Dies hat in der Neufassung des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG), das mit seinen Grundsätzen für den Bund und alle Länder bindend ist, durch das Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz (HGrGMoG) - in Kraft getreten am 06. August 2009 - insoweit seinen Niederschlag gefunden, als nunmehr für das öffentliche Rechnungswesen entweder die sog. Staatliche Doppik oder die Kameralistik (ggf. auch eine erweiterte Kameralistik) in Betracht kommt. Die bisherige Zweigleisigkeit von einer "Kaufmännischen Buchführung" neben der Kameralistik für diejenigen Länder, die ihr Rechnungswesen modernisieren wollten, ist durch den Wegfall des § 33 a HGrG nicht mehr erforderlich.

Nachdem in NRW die Kommunen bereits durch das NKFG (neues kommunales Finanzmanagementgesetz) vom 16. November 2004 zur doppelten Buchführung verpflichtet worden sind, ist inzwischen auch das Land dazu übergegangen, das Rechnungswesen für alle Verwaltungsbereiche ebenso wie für die Landesbetriebe auf eine Finanz- und Anlagenbuchhaltung, eine Kosten- und Leistungsrechnung sowie eine Finanzrechnung umzustellen. BroschüreAusgehend von der Erfassung aller durch die sog. Geschäftsvorgänge (sie entsprechen den Verwaltungshandlungen) gebundenen Ressourcen werden die entsprechenden Daten zunächst in der Finanz- und Anlagenbuchhaltung erfasst und sodann automatisch an die Kosten- und Leistungsrechnung weitergeleitet. Die Kosten- und Leistungsrechnung liefert Informationen für die Wirtschaftlichkeitssteuerung, in dem sie den Mitteleinsatz (Ressourcenverbrauch) den Verwaltungsleistungen (dem sog. Output) gegenüberstellt. Sie ist gleichzeitig Ausgangsbasis für eine produktorientierte Darstellung im Haushaltsplan. Ziel des Refomvorhabens in NRW ist eine dezentrale Ergebnis- und Budgetverantwortung, die den Behörden Handlungsspielräume innerhalb des vom Parlament vorgegebenen Budgetrahmens eröffnet, wobei die Leistungsziele mit den Budgetzielen korrelieren müssen. In den Dienststellen vor Ort soll entschieden werden, wie die zugewiesenen Mittel wirtschaftlich für die Aufgabenerfüllung eingesetzt werden können.

Erwirtschaftete Überschüsse stehen den jeweiligen Dienststellen in begrenztem Umfang in den Folgejahren wieder zur Verfügung. Das neue Haushalts- und Rechnungswesen ist Grundlage für ein effektives Finanz- und Wirtschaftlichkeits-Control­ling.

Mit der Reform des Haushalts- und Rechnungswesens wird dem Streben nach mehr Flexibilisierung und wirtschaftlicherer Verwendung von Haushaltsmitteln für eine leistungsfähigere und flexiblere Landesverwaltung Rechnung getragen. Die Modernisierung des öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesens ist auch Teil der internationalen Reformentwicklung und vollzieht den Wandel von der bisherigen Verwaltungssteuerung hin zu einem so genannten New Public Management ("Neue Steuerung") durch Anwendung von privatwirtschaftlichen Managementsystemen. Zur Umsetzung dieser Ziele wurde von der Landesregierung das Programm EPOS.NRW (Einführung von Produkthaushalten zur Outputorientierten Steuerung - Neues RechnungsWesen) ins Leben gerufen.