FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Fachaufsicht des Ministeriums der Finanzen über Aufsichtsbehörden im Bereich Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor

Die Organisation der Geldwäscheaufsicht über den Nichtfinanzsektor obliegt in Deutschland den Ländern. In Nordrhein-Westfalen nehmen die Bezirksregierungen die Geldwäscheaufsicht über bestimmte Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) wahr. Diese sind:

  • Versicherungsvermittler (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 GwG),
  • Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG),
  • Immobilienmakler (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG),
  • Güterhändler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter (§ 2 Abs. 1 Nr. 16 GwG).

Seit dem 1. Januar 2025 übt das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen die Fachaufsicht über die Aufsichtsbehörden der Bezirksregierungen in diesem Tätigkeitsbereich aus.

 

Daneben hat das Ministerium der Finanzen auch die koordinierende Stelle des Landes Nordrhein-Westfalens für den Bereich Geldwäscheprävention im Nichtfinanzsektor inne. 

Wichtige Hinweise

Achtung: Fake-Anrufe als Aufsichtsbehörde – angebliche Vor-Ort-Kontrollen

Derzeit kursieren Fake-Anrufe bei Verpflichteten, in denen Personen, die sich unberechtigt als Beschäftigte einer Geldwäscheaufsichtsbehörde ausgeben, Termine für Vor-Ort-Kontrollen vereinbaren wollen. Bitte vereinbaren Sie keine Termine über solche Anrufe und wenden Sie sich im Zweifel umgehend an Ihre zuständige Aufsichtsbehörde.

 

Öffentliche Konsultationen der AMLA

Derzeit führt die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) öffentliche Konsultationen durch, um den europäischen Schutz vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter zu verbessern. Dafür setzt die AMLA bewusst auf eine breite Beteiligung interessierter Parteien: Denn jede Perspektive hilft, praxistaugliche und somit auch wirksame Regeln zu entwickeln.

! Bringen auch Sie Ihre Perspektive ein !

Sie können Ihre Meinung und Hinweise online über die AMLA‑Website einreichen. Die Beiträge werden dann von der AMLA ausgewertet und können beispielsweise bei der späteren Regulierung oder Leitlinien berücksichtigt werden.

Ergänzend führt die AMLA öffentliche Anhörungen durch, die Raum für einen direkten Austausch schaffen. Hier können Themen vertieft oder offene Fragen diskutiert werden.