FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Für Bürgerinnen und Bürger: Mitwirkungspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche

In Deutschland werden jedes Jahr schätzungsweise dreistellige Milliardenbeträge an illegalen Geldern gewaschen (vgl. z.B. Ausführungen auf Seite 2 der Bundestags-Drucksache 19/26796), die aus schwerer Finanzkriminalität oder anderen Straftaten stammen. Durch das Überführen dieser illegalen Einnahmen in den legalen Wirtschaftskreislauf wird der wirtschaftliche Wettbewerb verzerrt, der Rechtsstaat geschwächt und das Vertrauen der Bevölkerung in wirtschaftliche und staatliche Strukturen untergraben. Gleichzeitig bindet die Bekämpfung von Geldwäsche enorme staatliche Kapazitäten, da Ermittlungen komplex sind und erhebliche personelle wie finanzielle Ressourcen erfordern.

Trotz der weit verbreiteten Auffassung, dass Geldwäsche primär im Finanzsektor stattfindet, spielt sie auch im Nichtfinanzsektor eine bedeutende Rolle – etwa im Handel mit hochwertigen Gütern (z.B. Autos) oder im Immobiliengeschäft. Dort entstehen häufig Verdachtsfälle, die von den Behörden nicht immer sofort erkannt werden können. Deshalb ist die Aufmerksamkeit der Bevölkerung besonders wichtig: Durch sorgfältige Beobachtungen und Hinweise können Bürgerinnen und Bürger helfen, kriminelle Strukturen sichtbar zu machen und die Sicherheit sowie die Integrität unseres wirtschaftlichen und sozialen Umfelds zu stärken.

Dabei müssen Hinweisgeber nicht befürchten, erkannt zu werden: Auch anonyme Meldungen sind möglich und rechtlich geschützt, sodass jede beobachtete Auffälligkeit sicher und vertraulich den Geldwäscheaufsichtsbehörden gemeldet werden kann. 

 

Meldung von Hinweisen gem. § 53 GwG:

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