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Neues Förderprogramm des Landes für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum
Mit einer neuen Förderung gewährt das Land aus Mitteln des „Förderprogramm zur Unterstützung bei der Schaffung von angemessenem Wohneigentum“ Zuwendungen zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Bewilligungsbehörde für das Programm ist die NRW.BANK. Weitere Informationen zu dem Programm, den Voraussetzungen für die Förderung einschließlich des Textes der Förderrichtlinie erhalten Sie unter: https://www.nrwbank.de/zuschuss-wohneigentum
Hier finden Sie die Förderrichtlinie zum Download.