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Neues Förderprogramm des Landes für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Land gewährt aus Mitteln des „Förderprogramm zur Unterstützung bei der Schaffung von angemessenem Wohneigentum“ Zuwendungen zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen beim grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Bewilligungsbehörde für das Programm ist die NRW.BANK. Weitere Informationen zu dem Programm, den Voraussetzungen für die Förderung einschließlich des Textes der Förderrichtlinie erhalten Sie unter: https://www.kundenportal.nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum/#/