WEBVTT
Kind: captions
Language: de

00:00:00.000 --> 00:00:05.220
Mit dieser ausführlichen Klickanleitung&nbsp;
für Eigentümer und Eigentümer von&nbsp;&nbsp;

00:00:05.220 --> 00:00:11.760
Eigentumswohnungen unterstützen wir Sie dabei,&nbsp;
Ihre Grundsteuer-Formulare in Mein ELSTER Schritt&nbsp;&nbsp;

00:00:11.760 --> 00:00:18.900
für Schritt auszufüllen. Die Abgabe Ihrer&nbsp;
Feststellungserklärung ist ab sofort über Ihr&nbsp;&nbsp;

00:00:18.900 --> 00:00:25.620
Online-Finanzamt ELSTER möglich. Hierfür benötigen&nbsp;
Sie ein Benutzerkonto. Falls Sie noch kein eigenes&nbsp;&nbsp;

00:00:25.620 --> 00:00:36.360
Benutzerkonto haben, registrieren Sie sich jetzt&nbsp;
unter www.elster.de. Sie haben von Ihrem Finanzamt&nbsp;&nbsp;

00:00:36.360 --> 00:00:41.550
ein individuelles Informationsschreiben mit&nbsp;
allgemeinen Informationen zur Grundsteuerreform&nbsp;&nbsp;

00:00:41.550 --> 00:00:47.760
erhalten. Diesem Informationsschreiben ist&nbsp;
eine Anlage beigefügt, die einen Großteil&nbsp;&nbsp;

00:00:47.760 --> 00:00:54.600
der Daten beinhaltet, die Sie zum Ausfüllen&nbsp;
der Erklärungsformulare benötigen. Ein Muster&nbsp;&nbsp;

00:00:54.600 --> 00:01:00.690
dieser Anlage sehen Sie hier. Prüfen Sie&nbsp;
die Daten vor Übernahme auf Vollständigkeit&nbsp;&nbsp;

00:01:00.690 --> 00:01:10.140
und Richtigkeit über das Grundsteuerportal, das&nbsp;
Ihnen unter www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung&nbsp;&nbsp;

00:01:10.140 --> 00:01:17.370
steht. Beginnen wir nun mit dem Ausfüllen Ihrer&nbsp;
Feststellungserklärung in ELSTER. Nachdem Sie sich&nbsp;&nbsp;

00:01:17.370 --> 00:01:24.000
in Ihrem persönlichen Benutzerkonto eingeloggt&nbsp;
haben, klicken Sie auf "Formulare &amp; Leistungen",&nbsp;&nbsp;

00:01:24.000 --> 00:01:33.660
"Alle Formulare", "Grundsteuer", "Grundsteuer für&nbsp;
andere Bundesländer". Klicken Sie auf der nächsten&nbsp;&nbsp;

00:01:33.660 --> 00:01:42.600
Seite auf "Weiter". Im Bereich Datenübernahme sind&nbsp;
noch keine Eintragungen zu machen. Klicken Sie auf&nbsp;&nbsp;

00:01:42.600 --> 00:01:49.740
"Ohne Datenübernahme fortfahren". Im nächsten&nbsp;
Schritt ist eine vorläufige Anlagenauswahl zu&nbsp;&nbsp;

00:01:49.740 --> 00:01:56.460
treffen. Die Anlage Hauptvordruck (GW1) ist&nbsp;
bereits automatisch ausgewählt. Wählen Sie&nbsp;&nbsp;

00:01:56.460 --> 00:02:04.290
zusätzlich die Anlage Grundstück (GW2) aus und&nbsp;
klicken Sie auf "Weiter". Sie befinden Sich nun&nbsp;&nbsp;

00:02:04.290 --> 00:02:11.050
auf der Startseite des Formulars. Wählen Sie&nbsp;
als Erstes "Aktenzeichen" aus. Wählen Sie dann&nbsp;&nbsp;

00:02:11.050 --> 00:02:17.050
das Land aus, in dem Ihr Grundbesitz - also&nbsp;
Ihre Eigentumswohnung - liegt und geben Sie&nbsp;&nbsp;

00:02:17.050 --> 00:02:24.460
das 13-stellige Aktenzeichen ohne Sonderzeichen&nbsp;
ein. Dieses finden Sie in der Anlage zu Ihrem&nbsp;&nbsp;

00:02:24.460 --> 00:02:31.120
individuellen Informationsschreiben von Ihrem&nbsp;
Finanzamt. Klicken Sie auf "Nächste Seite",&nbsp;&nbsp;

00:02:31.120 --> 00:02:37.870
um fortzufahren. Die Seitenübersicht zum&nbsp;
Hauptvordruck öffnet sich. Klicken Sie&nbsp;&nbsp;

00:02:37.870 --> 00:02:44.800
auf "Nächste Seite", um mit den Eintragungen zu&nbsp;
beginnen. Bei der Neubewertung Ihres Grundbesitzes&nbsp;&nbsp;

00:02:44.800 --> 00:02:49.990
im Rahmen der Grundsteuerreform handelt es&nbsp;
sich um eine sogenannte Hauptfeststellung.&nbsp;&nbsp;

00:02:49.990 --> 00:02:58.210
Wählen Sie daher als Grund der Feststellung&nbsp;
"Hauptfeststellung" aus. Danach wählen Sie die&nbsp;&nbsp;

00:02:58.210 --> 00:03:04.240
Art der wirtschaftlichen Einheit. Im Beispiel&nbsp;
einer Eigentumswohnung wählen Sie "bebautes&nbsp;&nbsp;

00:03:04.240 --> 00:03:12.460
Grundstück". Klicken Sie auf "Nächste Seite", um&nbsp;
fortzufahren. Unter „Lage des Grundstücks“ tragen&nbsp;&nbsp;

00:03:12.460 --> 00:03:20.110
Sie die Straße, Hausnummer, Postleitzahl&nbsp;
und Ort Ihrer Eigentumswohnung ein. Diese&nbsp;&nbsp;

00:03:20.110 --> 00:03:27.160
Angaben finden Sie auch in der Anlage zu Ihrem&nbsp;
Informationsschreiben Ihres Finanzamts. Haben&nbsp;&nbsp;

00:03:27.160 --> 00:03:36.970
Sie alle Angaben eingetragen, klicken Sie auf&nbsp;
"Nächste Seite". Geben Sie als Nächstes die Daten&nbsp;&nbsp;

00:03:36.970 --> 00:03:42.730
zu Gemarkung und Flurstück des Grundvermögens&nbsp;
ein. Um mit den Eintragungen zu beginnen,&nbsp;&nbsp;

00:03:42.730 --> 00:03:50.050
klicken Sie auf "Gemarkung und Flurstück&nbsp;
hinzufügen". Die Eingabemaske öffnet sich.&nbsp;&nbsp;

00:03:50.050 --> 00:03:55.930
Geben Sie jetzt die Daten ein, die Sie in der&nbsp;
Anlage zu Ihrem Informationsschreiben Ihres&nbsp;&nbsp;

00:03:55.930 --> 00:04:03.400
Finanzamts - hier die Nummern 3 bis 8 - finden.&nbsp;
Haben Sie Ihr Informationsschreiben verlegt oder&nbsp;&nbsp;

00:04:03.400 --> 00:04:11.290
nicht zur Hand, finden Sie diese Daten auch im&nbsp;
Grundsteuerportal unter www.grundsteuer.nrw.de.&nbsp;&nbsp;

00:04:12.490 --> 00:04:18.070
Tragen Sie außerdem in Zeile 11 den&nbsp;
Anteil, der Ihnen am Flurstück gehört,&nbsp;&nbsp;

00:04:18.070 --> 00:04:24.390
ein. Tragen Sie hier Ihren Miteigentumsanteil&nbsp;
ein, den Sie zum Beispiel in Ihrem Kaufvertrag&nbsp;&nbsp;

00:04:24.390 --> 00:04:30.720
finden können. Dieser ist auch dann einzutragen,&nbsp;
wenn Ihnen die Eigentumswohnung beispielsweise&nbsp;&nbsp;

00:04:30.720 --> 00:04:37.260
als Ehegatten oder Lebenspartner gemeinsam&nbsp;
gehört. Der hälftige Anteil der einzelnen&nbsp;&nbsp;

00:04:37.260 --> 00:04:45.390
Ehegatten bzw. Lebenspartner ist erst im nächsten&nbsp;
Schritt einzutragen. Als Nächstes geben Sie,&nbsp;&nbsp;

00:04:45.390 --> 00:04:51.570
zu welcher Bodenrichtwertzone das Flurstück&nbsp;
gehört. Wählen Sie "erste Fläche" aus, wenn das&nbsp;&nbsp;

00:04:51.570 --> 00:04:57.810
Flurstück in nur einer Bodenrichtwertzone liegt&nbsp;
- für das Grundstück bzw. die Eigentumswohnung&nbsp;&nbsp;

00:04:57.810 --> 00:05:05.880
also nur ein Bodenrichtwert vorliegt. Bestätigen&nbsp;
Sie Ihre Eingaben mit "Gemarkung und Flurstück&nbsp;&nbsp;

00:05:05.880 --> 00:05:13.740
übernehmen". Geben Sie auf der nächsten Seite an,&nbsp;
wem die Eigentumswohnung gehört und tragen Sie die&nbsp;&nbsp;

00:05:13.740 --> 00:05:20.520
persönlichen Angaben zu der Eigentümerin bzw. dem&nbsp;
Eigentümer ein. Gehört Ihnen als Ehegatten oder&nbsp;&nbsp;

00:05:20.520 --> 00:05:27.870
Lebenspartner die Eigentumswohnung gemeinsam,&nbsp;
wählen Sie "4 Ehegatten/Lebenspartner" aus. Es&nbsp;&nbsp;

00:05:27.870 --> 00:05:36.300
sind dann auch beide Ehegatten bzw. Lebenspartner&nbsp;
als Eigentümer zu erfassen. Um mit der Eingabe zu&nbsp;&nbsp;

00:05:36.300 --> 00:05:44.040
beginnen, klicken Sie auf "Eigentümer(in)&nbsp;
hinzufügen". Tragen Sie nun die Daten der&nbsp;&nbsp;

00:05:44.040 --> 00:05:50.040
Eigentümerin bzw. des Eigentümers ein. Geben&nbsp;
Sie, wenn möglich, auch Ihre Steuernummer und&nbsp;&nbsp;

00:05:50.040 --> 00:05:56.250
Identifikationsnummer an. Sie finden diese&nbsp;
zum Beispiel in der oberen linken Ecke Ihres&nbsp;&nbsp;

00:05:56.250 --> 00:06:05.280
letzten Einkommensteuerbescheides. In Zeile 51&nbsp;
ist jetzt der Anteil des einzelnen Ehegatten bzw.&nbsp;&nbsp;

00:06:05.280 --> 00:06:12.510
Lebenspartners an der Eigentumswohnung anzugeben.&nbsp;
Haben Sie alle erforderlichen Angaben eingepflegt,&nbsp;&nbsp;

00:06:12.510 --> 00:06:20.220
bestätigen Sie Ihre Angaben am Ende der Seite&nbsp;
mit "Eigentümer(in) übernehmen". Wiederholen Sie&nbsp;&nbsp;

00:06:20.220 --> 00:06:28.300
diesen Vorgang ggf. für den weiteren Ehegatten&nbsp;
oder Lebenspartner. Kommen wir nun zur nächsten&nbsp;&nbsp;

00:06:28.300 --> 00:06:36.130
Anlage. Wählen Sie in der linken Spalte die&nbsp;
Anlage Grundstück (GW2) aus. Jetzt werden&nbsp;&nbsp;

00:06:36.130 --> 00:06:43.420
Ihnen die Titelseiten der Anlage angezeigt. Um mit&nbsp;
der Eingabe zu starten, klicken Sie auf "Nächste&nbsp;&nbsp;

00:06:43.420 --> 00:06:51.490
Seite". Wählen Sie die Art des Grundstücks aus.&nbsp;
Im Beispiel einer Eigentumswohnung wählen Sie&nbsp;&nbsp;

00:06:51.490 --> 00:06:57.760
"Wohnungseigentum". Eigentumswohnungen sind&nbsp;
in der Regel nicht grundsteuerbefreit bzw.&nbsp;&nbsp;

00:06:57.760 --> 00:07:06.340
vergünstigt. Sie können daher die nächsten Seiten&nbsp;
2 und 3 mit Klick auf "Nächste Seite" überspringen&nbsp;&nbsp;

00:07:06.340 --> 00:07:14.110
und direkt mit der Seite 4 "Angaben zum Grund und&nbsp;
Boden" fortfahren. Geben Sie hier die Fläche des&nbsp;&nbsp;

00:07:14.110 --> 00:07:20.500
Grundstücks und den Bodenrichtwert ein. Sie&nbsp;
finden diese Angaben in der Anlage zu Ihrem&nbsp;&nbsp;

00:07:20.500 --> 00:07:28.420
Informationsschreiben Ihres Finanzamts und im&nbsp;
Grundsteuerportal unter www.grundsteuer.nrw.de.&nbsp;&nbsp;

00:07:29.230 --> 00:07:37.180
Beachten Sie, dass bei der Grundstücksfläche der&nbsp;
Anteil zu berücksichtigen ist, zu dem diese zur&nbsp;&nbsp;

00:07:37.180 --> 00:07:44.650
wirtschaftlichen Einheit gehört. Tragen Sie daher&nbsp;
für Ihre Eigentumswohnung nur die anteilige Fläche&nbsp;&nbsp;

00:07:44.650 --> 00:07:51.220
des Flurstücks ein, die Ihrer Wohnung zugerechnet&nbsp;
wird. Klicken Sie dann auf "Nächste Seite",&nbsp;&nbsp;

00:07:51.220 --> 00:08:01.000
um fortzufahren. Um nun die Daten zum Gebäude&nbsp;
einzutragen, klicken Sie auf "Gebäude hinzufügen".&nbsp;&nbsp;

00:08:01.000 --> 00:08:07.090
Beginnen Sie mit der Seite "Allgemeine&nbsp;
Angaben". Hierunter fällt unter anderem die&nbsp;&nbsp;

00:08:07.090 --> 00:08:13.210
Angabe zum Baujahr des Gebäudes. Das Baujahr&nbsp;
müssen Sie nur angeben, wenn das Gebäude ab&nbsp;&nbsp;

00:08:13.210 --> 00:08:23.650
1949 erstmals bezugsfertig war. War das Gebäude&nbsp;
vor 1949 erstmals bezugsfertig, reicht es aus,&nbsp;&nbsp;

00:08:23.650 --> 00:08:30.130
wenn Sie das entsprechende Feld anklicken. Sie&nbsp;
finden das Baujahr in den Bauunterlagen oder&nbsp;&nbsp;

00:08:30.130 --> 00:08:38.680
im Kaufvertrag. Um fortzufahren, klicken Sie auf&nbsp;
"Nächste Seite". Gehört zu Ihrer Eigentumswohnung&nbsp;&nbsp;

00:08:38.680 --> 00:08:46.090
eine Garage oder ein Tiefgaragenstellplatz, geben&nbsp;
Sie hier die Anzahl ein. Stellplätze im Freien&nbsp;&nbsp;

00:08:46.090 --> 00:08:52.060
oder ein Carport brauchen Sie nicht einzutragen.&nbsp;
Sollten hier keine Angaben notwendig sein,&nbsp;&nbsp;

00:08:52.060 --> 00:08:58.510
fahren Sie direkt mit der nächsten Seite fort.&nbsp;
Auf dieser Seite sind die jeweilige Anzahl der&nbsp;&nbsp;

00:08:58.510 --> 00:09:04.780
Wohnungen und deren Gesamtwohnfläche einzutragen.&nbsp;
Geben Sie Ihre Daten in dem Teil der Seite ein,&nbsp;&nbsp;

00:09:04.780 --> 00:09:10.210
der der Größe Ihrer Wohnung entspricht.&nbsp;
In diesem Beispiel eine Wohnung mit einer&nbsp;&nbsp;

00:09:10.210 --> 00:09:17.260
Gesamtwohnfläche von 140 Quadratmetern.&nbsp;
Die Daten zur Gesamtwohnfläche finden Sie&nbsp;&nbsp;

00:09:17.260 --> 00:09:24.310
z.B. im Kaufvertrag oder in Ihrem Mietvertrag.&nbsp;
Haben Sie die Angaben vollständig eingetragen,&nbsp;&nbsp;

00:09:24.310 --> 00:09:30.970
können Sie diese durch Auswahl von "Gebäude&nbsp;
übernehmen" speichern. Haben Sie alle Angaben in&nbsp;&nbsp;

00:09:30.970 --> 00:09:36.550
dem Formular eingetragen, können Sie Ihre Eingaben&nbsp;
prüfen, bevor Sie Ihre Feststellungserklärung an&nbsp;&nbsp;

00:09:36.550 --> 00:09:43.090
das Finanzamt übermitteln. Klicken Sie dazu oben&nbsp;
links auf das blau hinterlegte Feld "Prüfen der&nbsp;&nbsp;

00:09:43.090 --> 00:09:49.600
Eingaben". Ihre Eingaben werden jetzt auf&nbsp;
Plausibilität geprüft. Ergibt die Prüfung,&nbsp;&nbsp;

00:09:49.600 --> 00:09:55.720
dass alle Angaben vollständig und plausibel&nbsp;
sind, klicken Sie auf "Versenden des Formulars".&nbsp;&nbsp;

00:09:55.720 --> 00:10:03.490
Sie erhalten nun noch einmal alle eingegebenen&nbsp;
Daten aufgelistet. Klicken Sie auf "Absenden",&nbsp;&nbsp;

00:10:03.490 --> 00:10:09.220
um Ihre ausgefüllte Feststellungserklärung&nbsp;
an Ihr Finanzamt zu übermitteln. Sie erhalten&nbsp;&nbsp;

00:10:09.220 --> 00:10:15.700
im Anschluss eine Bestätigungs-E-Mail an&nbsp;
Ihre gespeicherte E-Mail-Adresse. Weitere&nbsp;&nbsp;

00:10:15.700 --> 00:10:23.920
Informationen zur Grundsteuerreform und noch mehr&nbsp;
Videos finden Sie auf www.grundsteuer.nrw.de.

