Nordrhein-Westfalen hat seine Anlagerichtlinien für die Verwaltung von Anlagen des Sondervermögens „Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen“ um den Aspekt der Nachhaltigkeit erweitert. Ab dem 1. Juni 2017 wird im Rahmen der Beurteilung der Ziele Sicherheit und Rentabilität auch der Aspekt Nachhaltigkeit bei einer Anlageentscheidung berücksichtigt.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/nrw-investiert-mittel-des-pensionsfonds-kuenftig-nachhaltig-und-fair
11. April 2024