Tipps für Vermieterinnen und Vermieter
Sie vermieten eine Immobilie z. B. eine Wohnung? Dann erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Ihre Einnahmen und Ihre Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermietung tragen Sie in die Anlage V (Vermietung und Verpachtung) ein. Nachfolgend ...