FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Gruppe von Menschen sitzt auf einer langen Couch mit Laptops, Tablets und Smartphones in der Hand.
01.03.2019

Finanzverwaltung startet Bürgerbefragung 2019/2020

Bürgerinnen und Bürger können ab sofort, online und anonym, der Finanzverwaltung Feedback geben / Minister Lienenkämper: Wir wollen wissen, wo wir noch besser werden können

„Haben Sie auf die Übermittlung von Belegen zu Ihrer Steuererklärung verzichtet?“ oder „Wie viel Zeit haben Sie für Ihre letzte Steuererklärung benötigt?“– diese und rund 40 weitere Fragen stellt die Finanzverwaltung ab heute den rund 6,6 Millionen steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern im Land. Vom 1. März 2019 bis zum 29. Februar 2020 können diese online und anonym der Finanzverwaltung wichtige Informationen aus der Praxis geben.
 
Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, ruft die Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme auf. „Unsere Finanzverwaltung hat sich das Ziel gesetzt, in sämtlichen Bereichen ein moderner, leistungsfähiger und bürgerfreundlicher Dienstleister zu sein. Die Rückmeldungen aus den Bürgerbefragungen sind für uns dabei äußerst wertvoll. Wir wollen wissen, wo wir noch besser werden können“, betont Lienenkämper.
 
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können den Fragebogen zur Bürgerbefragung 2019/2020 anonym und in nur wenigen Minuten unter www.ich-mache-mit.nrw.de ausfüllen. Die Ergebnisse der Bürgerbefragung werden im Frühjahr 2020 veröffentlicht.
 
Die Ergebnisse vorheriger Bürgerbefragungen flossen beispielsweise in die Überarbeitung von circa 600 landeseigenen Vordrucken ein, die damit verständlicher formuliert wurden. Bundeseinheitliche Vordrucke werden nun auf Initiative von Nordrhein-Westfalen in allgemein verständlicher Sprache verfasst und Steuerbescheide unter nordrhein-westfälischer Federführung bürgerfreundlicher gestaltet.
 
Weitere Informationen zur Bürgerbefragung finden Sie hier.
 
Hintergrund:
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen führt die landeseigene Bürgerbefragung seit 2002 in regelmäßigen Abständen durch. Die Bürgerbefragung 2019/2020 wird über die ELSTER-Plattform, Werbeplakate und -postkarten sowie über einen Stempelaufdruck auf den Einkommensteuerbescheiden und Werbeaufdruck auf den Briefumschlägen der Finanzverwaltung beworben.