FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Kontakt

Hier finden Sie Hinweise, an wen Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Finanzverwaltung NRW wenden können. Bitte versenden Sie über unsere Kontaktformulare keine vertraulichen Daten.

Kontakt zu Ihrem Finanzamt

Sie haben konkrete Fragen, die

  • Ihre Steuererklärung,
  • Ihre persönlichen steuerlichen Angelegenheiten,
  • Sie selbst oder Angehörige betreffen,

dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt
Das für Sie zuständige Finanzamt mit Anschrift und Telefonnummer finden Sie über den Finanzamtsfinder

Oder nutzen Sie ELSTER. Über Mein ELSTER  können Sie – nach Registrierung bzw. Authentifizierung – sicher und elektronisch mit Ihrem Finanzamt kommunizieren.
Zur Registrierung


Bei allgemeinen und technischen Fragen zu Elster wenden Sie sich bitte an die Elster-Hotline: 0800 52 35 055
oder per E-Mail an: @email
Die ELSTER-Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr, am Samstag, Sonntag sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.

Weitere Infos erhalten Sie auf der ELSTER-Homepage unter www.elster.de.

Die Hotline bei IT.NRW unterstützt Sie bei technischen Fragestellungen zur Beihilfe NRW App :

Anwenderbetreuung bei IT.NRW (Beihilfe-App Hotline)
Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW)
40476 Düsseldorf
Telefon: 0211 9449-2116 (Mo – Fr von 7:00 bis 16:00 Uhr, außer an Feiertagen in NRW)
E-Mail: @email

Bitte beachten Sie, dass Anfragen zum Bearbeitungsstand von Beihilfeanträgen und Änderungsmitteilungen nur die Beihilfestellen beantworten können. Wir möchten Sie daher bitten, sich direkt an die für Sie zuständige Beihilfestelle zu richten.

Hier finden Sie die Kontaktdaten und die entsprechenden Kontaktformulare der einzelnen Dienststellen:


Bei Problemen im zentralen Angebot, z. B. beim Download von Vordrucken etc. hilft Ihnen ebenfalls die Pressestelle des Ministeriums der Finanzen weiter.

*Bitte beachten Sie dabei, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z. B. politische Meinungen) an das Ministerium der Finanzen NRW übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Sehen Sie hierzu auch unsere Datenschutzhinweise.
Hinweis: Pflichtfelder im Kontaktformular sind mit einem * markiert.

Wichtiger Hinweis: Bitte versenden Sie über das Kontaktformular der Dienststellen keine vertraulichen Daten!

Der zentrale De-Mail-Dienst der Landesverwaltung wird zum 31. Dezember 2025 eingestellt. Ab diesem Datum wird der Empfang und Versand von De-Mails nicht mehr möglich sein.
Dies wurde am 3. September 2025 auch im E-Government-Rat verkündet.

Hintergrund: Die gesetzliche Verpflichtung aus dem EGovG NRW zur Bereitstellung eines De-Mail-Kommunikationsweges ist entfallen. Die Anzahl der Unternehmen, die De-Mail-Zugänge anbieten, hat im Laufe der Zeit stetig abgenommen, sodass derzeit nur noch ein Anbieter verblieben ist. Gleichzeitig ist die Nutzung von De-Mail-Nachrichten innerhalb der Landesverwaltung kontinuierlich zurückgegangen.
Sofern auf einen De-Mail-Zugang auf Ihrer Website (o.ä.) hingewiesen wird, sollte dieser spätestens bis zur Einstellung des Dienstes entfernt werden.

Für die sichere Übermittlung von formlosem Schriftverkehr können Sie verschlüsselte E-Mails an die jeweiligen Behörden der Finanzverwaltung NRW versenden.

Wichtiger Hinweis: Für Sachverhalte, die Verwaltungsverfahren betreffen, in denen Rechtsvorschriften der Abgabenordnung angewendet werden, (Sachverhalte mit steuerlicher Relevanz) ist dieser Kommunikationskanal nicht zugelassen.

 

Um mit der Finanzverwaltung NRW verschlüsselt über E-Mail kommunizieren zu können, gehen Sie bitte wie folgt vor:

 

Schritt 1: Installation eines persönlichen Zertifikats

Zunächst benötigen Sie ein persönliches Zertifikat, um mit der Finanzverwaltung NRW über verschlüsselte E-Mails kommunizieren zu können. Ein solches Zertifikat kann Ihnen nicht durch die Finanzverwaltung NRW zur Verfügung gestellt werden, sondern ist privat zu beschaffen.

Dieses persönliche Zertifikat muss in das von Ihnen genutzte E-Mail-Programm (z.B. Microsoft Outlook) eingebunden werden.

 

Schritt 2: Verwendung des öffentlichen Schlüssels der Empfängerbehörde

Weiterhin benötigen Sie für einen verschlüsselten E-Mail-Kontakt den öffentlichen Schlüssel der Empfängerbehörde. Auch der öffentliche Schlüssel der Empfängerbehörde muss in dem von Ihnen genutzten E-Mail-Programm hinterlegt werden.

Eine Auflistung der öffentlichen Schlüssel der einzelnen Empfangsbehörden der Finanzverwaltung NRW finden Sie nachfolgend:

Bezeichnung der EmpfangsbehördeÖffentlicher Schlüssel (Link)
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (Zentrale)http://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-06_BLB.asc
Fachhochschule für Finanzen NRWhttp://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-06_FHF.asc
Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung NRWhttp://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-06_FortAFin.asc
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRWhttp://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-06_LBV.asc
Landesamt für Finanzen NRWhttp://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-06_LaFin.asc
Landesfinanzschule NRWhttp://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-06_LFSch.asc
Ministerium der Finanzen NRWhttp://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-06_FM.asc
Oberfinanzdirektion NRWhttp://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-06_OFD.asc
Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRWhttp://www.sec.nrw.de/GPG/2017-12-06_RZF.asc

 

Um die Echtheit der öffentlichen Schlüssel zu überprüfen, können Sie die folgenden elektronischen Fingerabdrücke der einzelnen Empfangsbehörden der Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen mit den Meta-Daten der öffentlichen Schlüssel abgleichen.

Behörde Fingerabduck (SHA-1)
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (Zentrale)9568BF49701747C29CC19115F8B26C4926C83571
Fachhochschule für Finanzen NRW4D8E9D23DD73C6289EEAC0C9B24E1C1A2F262527
Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung NRW6FB516616E627294A17BA361A04DB7F38D74BAD7
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW9DB84279CD95473D19238BEA481D4B527C2C8ACC
Landesamt für Finanzen NRWFE7C62A2C9E0B0EE9D763699D3219DDD519524BA
Landesfinanzschule NRWB9D431A804C35609073EFA795110F1CD89151B00
Ministerium der Finanzen NRW6209AC8BEC7345380914C88E465BA5D8C35F2BE4

 

Schritt 3: Kommunikation mit der Empfangsbehörde über verschlüsselte E-Mail

Nun können Sie mit den einzelnen Empfangsbehörden der Finanzverwaltung NRW verschlüsselt über E-Mail kommunizieren. Die jeweiligen E-Mail-Adressen der einzelnen Empfangsbehörden finden Sie nachfolgend:

Bezeichnung der EmpfangsbehördeE-Mail-Adresse zum Zwecke der verschlüsselten Kommunikation
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (Zentrale)poststelle@BLB.sec.nrw.de
Fachhochschule für Finanzen NRWpoststelle@FHF.sec.nrw.de
Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung NRWpoststelle@FortAFin.sec.nrw.de
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRWpoststelle@LBV.sec.nrw.de
Landesamt für Finanzen NRWpoststelle@LaFin.sec.nrw.de
Landesfinanzschule NRWpoststelle@LFSch.sec.nrw.de
Ministerium der Finanzen NRWpoststelle@FM.sec.nrw.de
Oberfinanzdirektion NRWpoststelle@OFD.sec.nrw.de
Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRWpoststelle@RZF.sec.nrw.de

 

Wenn Sie eine verschlüsselte Mail verschicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde in den Geschäftsgang gegeben. Beachten Sie, dass die jeweilige Behörde nicht mit verschlüsselten E-Mails antworten kann.

Damit die adressierte Behörde auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten kann, geben Sie in Ihrer Nachricht bitte Ihre Postanschrift an. 

1. Dateianhänge

Werden Dateianhänge versandt, so ist zu beachten, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden können. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente 

  • PDF (Portable Document Format)

Für Bilder

  • JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format)


Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden nicht entgegengenommen.

Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.
 

2. Maximale Dateigröße der Anhänge Ihrer Mail

Die Größe der Dateianhänge Ihrer verschlüsselten E-Mail darf nicht mehr als 20 MB betragen.
 

Sie haben die Möglickeit, qualifiziert elektronisch signierte (QES) Dokumente per E-Mail zu versenden:

Für den formgebundenen Schriftverkehr können Sie qualifiziert elektronisch signierte (QES) Dokumente per E-Mail an die jeweilige Behörde senden. Die entsprechenden E-Mail-Adresse aller Behörde finden Sie hier
Wenn Sie ein Dokument mit QES an die jeweilige Behörde schicken, wird dieses über die Poststelle innerhalb der Behörde in den Geschäftsgang gegeben.

Beachten Sie, dass die Behörde ihrerseits nicht mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten antworten kann. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift oder De-Mail-Adresse an. 

Der Zugang für Dokumente mit QES wird eingeschränkt unter folgenden Bedingungen eröffnet:
 

Dateiformate

Werden Dateien mit qualifiziert elektronischen Signaturen versandt, so ist zu beachten, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden können. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente 

  • PDF (Portable Document Format)

Für Bilder

  • JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format).

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden nicht entgegengenommen.

Sollte die Datei bzw. die Dateien, welche Sie übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die Nachricht ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass ihre E-Mail nicht angenommen werden konnte.
 
Mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten können keine Sachverhalte übermittelt werden, die Verwaltungsverfahren betreffen, in denen Rechtsvorschriften der Abgabenordnung angewendet werden (Sachverhalte mit steuerlicher Relevanz).
 


 


Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums der Finanzen.