FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Pressekonferenz Gute Schule von links nach rechts. Regierungssprecher Breustedt, Finanzminister Walter-Borjans, Schulministerin Löhrmann und Vorstand der NRW.BANK Suhlrie
30.09.2016

Land NRW ruft gemeinsam mit der NRW.BANK Förderprogramm "Gute Schule" ins Leben

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft: Wir wollen bis 2020 gute und moderne Schulen in ganz Nordrhein-Westfalen

Das Land NRW startet gemeinsam mit der NRW.BANK ein Förderprogramm für die kommunale Schulinfrastruktur in Höhe von zwei Milliarden Euro. Das Land NRW wird dabei für die Kommunen die Tilgungen übernehmen.

Der Verwaltungsrat der NRW.BANK hat auf Vorschlag der Landesregie­rung das Förderprogramm NRW.BANK.Gute Schule 2020 zur langfristigen Finanzierung kommunaler Investitionen in die Sanierung, die Modernisierung und den Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur beschlossen. Das Programm hat ein Gesamtvolumen von zwei Milliarden Euro. Bei dem Programm handelt es sich um eine Gemeinschaftsaktion der NRW.BANK mit dem Land Nordrhein-Westfalen.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft sagte: „Wir wollen schon bis 2020 gute und moderne Schulen in ganz Nordrhein-Westfalen schaffen. Dabei unterstützen wir die Kommunen gerne. Denn wenn wir viele kluge Köpfe haben wollen, wenn Inklusion und Integration gelingen sollen, brauchen wir gute Schulen und das bedeutet immer auch eine moderne Schulinfrastruktur. Mit dem Programm Gute Schule 2020 wollen wir auch den digitalen Aufbruch unserer Schulen vorantreiben, um die Grundlagen für die Zukunft des Lernens in unseren Schulen zu verbessern. Die zwei Milliarden Euro sind daher gut investiertes Geld.“

Im Rahmen des Programms werden über vier Jahre jeweils 500 Millionen Euro bereitgestellt. Die Gesamtlaufzeit der Kredite beträgt 20 Jahre, wobei das erste Jahr tilgungsfrei bleibt. Das Land wird in der folgenden Zeit für die Kommunen alle Tilgungsleistungen übernehmen.

Gefördert werden grundsätzlich Investitionen inklusive Sanierungs- und Modernisierungsaufwand auf kommunalen Schulgeländen (mit den dazugehörigen Sportanlagen). Gefördert werden auch Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung von Schulen.

Schulministerin Sylvia Löhrmann betonte: „Um unseren Schülerinnen und Schülern gleiche Chancen auf Teilhabe zu ermöglichen, bereiten wir unsere Schulen und Lehrkräfte Schritt für Schritt auf die Herausforderungen des digitalen Wandels vor. Nach und nach werden die digitalen Schlüsselkompetenzen zum curricularen Bestandteil aller Unterrichtsfächer. Um für alle Schulträger ein gleichwertiges Angebot zu ermöglichen, unterstützen wir die Ersatzschulen mit 70 Millionen Euro zusätzlich für den Ausbau ihrer digitalen Infrastruktur.“

Finanzminister Dr. Norbert Walter Borjans sagte zur Gemeinschaftsaktion von NRW.BANK und Landesregierung: „Gute Bildung braucht eine gute Lernatmosphäre. Die fängt beim Zustand der Schulen an. Das Programm Gute Schule 2020 leistet dazu einen ganz wichtigen Beitrag. Wir werden noch in diesem Jahr die Bewilligungsbedingungen konkretisieren, sodass das Programm pünktlich zum 1. Januar 2017 anlaufen kann. Wichtig ist, dass keine Kommune aufgrund ihrer Finanzlage vom Programm ausgeschlossen ist. Im Gegenteil: Da, wo Unterstützung am nötigsten ist, greift das Programm besonders. Die Kooperation mit der NRW.BANK stellt zudem sicher, dass die Investitionen den Landeshaushalt über die Wirkungszeit verteilt belasten. Das ist auch generationengerecht.“

„Investitionen in die Bildungsinfrastruktur sind die vielleicht wichtigsten Investitionen in die Zukunft Nordrhein-Westfalens. Das Programm NRW.BANK.Gute Schule 2020 bietet den Kommunen deshalb eine Finanzierungsmöglichkeit für Um- und Neubauten, Sanierungen und Modernisierungen von Schulen”, sagte Dietrich Suhlrie, Mitglied des Vorstands der NRW.BANK. „Das neue Programm kann nicht nur mit bereits bestehenden Programmen kombiniert werden, sondern wird auch durch die 20jährige Laufzeit und Zinsbindung besonders attraktiv”, so Suhlrie weiter.

Für die Verteilung der Mittel auf die Kommunen hat das Land Kreditkontingente gebildet, die sich nach den Schlüsselzuweisungen der Gemeindefinanzierungsgesetze der Jahre 2011 bis 2015 und der Schulpauschale des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2016 bestimmen.

Dadurch wird der besondere Bedarf finanzschwacher Kommunen berücksichtigt und gleichzeitig sichergestellt, dass alle Kommunen von dem Programm Gute Schule 2020 profitieren können.