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Am 1. Oktober 2017 ist das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ in Kraft getreten. Damit haben gleichgeschlechtliche Paare erstmals die Möglichkeit, eine Ehe zu schließen.
Ihr Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin behält jeden Monat Lohnsteuer von Ihrem Bruttoarbeitslohn ein. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige wichtige Punkte vor, die Sie als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin über den Lohnsteuerabzug, wissen sollten – insbesondere das Lohnsteuerermäßigungsverfahren soll Ihnen näher gebracht werden. Suchen Sie weitere und umfassendere Informationen, steht Ihnen darüber hinaus der aktuelle Lohnsteuer-Ratgeber im Broschürenservice kostenlos zum Download zur Verfügung.