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Vorstand muss die Organe des Kreditinstituts in die Entscheidung über die Gewinnverwendung einbinden
Die Sparkassenaufsichtsbehörde des Finanzministeriums NRW übt als oberste Landesbehörde die Aufsicht über den gesamten Sparkassenbereich aus. Sie überprüft, ob die Verwaltung und Geschäftsführung der Sparkassen den Gesetzen und der Satzung entspricht. Die Sparkassenaufsicht ist somit als Rechtsaufsicht ausgestaltet, nicht als Fachaufsicht. Die Fachaufsicht wird für alle privaten Banken, Sparkassen, genossenschaftlichen Institute etc. von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgeübt.
In Nordrhein-Westfalen spielt die Finanzwirtschaft eine wichtige Rolle: Im bevölkerungsreichsten Bundesland gibt es zahlreiche Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen. Hier ist nicht nur die größte deutsche Förderbank ansässig, sondern auch die größte kommunale Sparkasse. NRW ist - gemessen an der Zahl der beheimateten Unternehmen und der Beschäftigten - einer der größten Versicherungsstandorte Deutschlands. Auch die Börse Düsseldorf trägt ihren Teil zur Bedeutung des Landes als Finanzstandort bei.