FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen

Aufgaben der Service- und Informationsstelle


Die Service- und Informationsstelle (SIST) ist zuständig für die:
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen (ausgenommen sind Erklärungen mit Gewinneinkünften);
  • Entgegennahme von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Einkommensteuer;
  • Entgegennahme von Anträgen auf Ausstellung von Nichtveranlagungsbescheinigungen;
  • Bearbeitung von Anträgen im Zusammenhang mit den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) und auf Lohnsteuerermäßigung.
Die meisten hierfür erforderlichen Formulare sind im Internet unter der Adresse https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do abrufbar.
 

Darüber hinaus beantwortet die SIST allgemeine Fragen zu steuerlichen Belangen. Eine ausführliche Beratung zu individuellen steuerlichen Problemen ist jedoch aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht möglich. Dies ist Aufgabe der Angehörigen der steuerberatenden Berufe und der Lohnsteuerhilfevereine.
Ferner können Sie Ihre Steuererklärung/en an der Info-Theke abgeben (soweit Sie nicht verpflichtet sind, die Steuererklärung/en elektronisch einzureichen). Die Steuererklärungen müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.

Zu den darüber hinausgehenden Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) zuständige(n) Mitarbeiter/in und vereinbaren ggf. einen Termin.