FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Minister Lienenkämper (rechts) und Minister Boddenberg (links)
22.07.2021

Boddenberg und Lienenkämper: Finanzpolitische Unterstützung für die Wirtschaft

Hessen und Nordrhein-Westfalen setzen sich für die Ausweitung des Verlustrücktrags ein / Keine zusätzlichen Belastungen / Mitarbeiterkapitalbeteilung bei Start-ups / Hessen sagt Hilfe bei der Bewältigung der Unwetter-Folgen zu

Michael Boddenberg, Minister der Finanzen des Landes Hessen, und Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, erklären nach einem Arbeitstreffen in Wiesbaden, dass für eine schnelle Erholung nach der Corona-Pandemie weitere Belastungen für die deutsche Wirtschaft zu vermeiden sind. Die beiden Minister tauschten sich auch über die finanzielle Bewältigung der Hochwasser-Katastrophe aus.

„Unternehmen zahlreicher Branchen werden durch die Corona-bedingten Einschränkungen in den Veranlagungszeiträumen 2020 und 2021 Verluste erzielen“, erklärt Minister Boddenberg. „Sie brauchen Rückenwind und zusätzliche Liquidität zur Sicherung ihrer Betriebe. Mit meinem nordrhein-westfälischen Kollegen setze ich mich deshalb für eine Ausweitung des Verlustrücktrags ein.“

Der Gesetzgeber hat zwar die Höchstgrenzen für den Verlustrücktrag für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 von bisher 1 Mio. Euro bzw. 2 Mio. Euro im Falle der Zusammenveranlagung auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro angehoben. Der Verlustrücktrag ist jedoch weiterhin nur in den jeweils vorangegangenen Veranlagungszeitraum möglich.

„In der Vielzahl der Fälle wird der Verlustrücktrag für in 2021 entstehende Verluste ins Leere laufen, da die entsprechenden Unternehmen in 2020 ebenfalls einen Verlust erwirtschaftet haben“, betont Minister Lienenkämper. „Der Verlustrücktrag sollte daher zumindest für 2021 entstehende Verluste auf drei Jahre ausgeweitet werden, damit auch die Verluste aus 2021 mit Gewinnen aus 2018 verrechnet werden können.“

Boddenberg und Lienenkämper sind sich einig, dass es nun gilt, neue Aufgaben und Meldepflichten wie etwa das Lieferkettengesetz auf den Prüfstand zu stellen, um die Unternehmen in der Corona-Pandemie nicht noch zusätzlich zu belasten.

Außerdem wollen sie sich für weitere steuerliche Förderungen von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen bei Start-ups einsetzen. Zwar wurden im Fondsstandortgesetz schon Maßnahmen beschlossen, die sicherstellen, dass gewährte Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nicht bei der Übertragung auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern erst bei einer späteren Veräußerung bzw. spätestens nach 12 Jahren besteuert werden. 

„Die Wachstumsphase von Start-up-Unternehmen mit forschungs- und entwicklungsintensiven Vorhaben beginnt meist erst fünf bis fünfzehn Jahre nach ihrer Gründung“, so Lienenkämper. „Daher ist es sinnvoll und auch fair, dass Mitarbeiterbeteiligungen an Start-ups erst dann besteuert werden, wenn aus den Beteiligungen Gewinne erzielt oder die Anteile veräußert werden.“

„Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind gerade für Start-ups ein wichtiges Instrument, um Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Diese Unternehmen benötigen kluge und innovative Köpfe aus dem In- und Ausland, um Spitzenpositionen in ihren Branchen erreichen zu können. Attraktive Modelle für Mitarbeiterbeteiligungen an den Unternehmen können hier wirksame Anreize bieten“, erklärt Boddenberg. 

Die beiden Minister tauschten sich auch über die finanzielle Bewältigung der Hochwasser-Katastrophe aus. Finanzminister Boddenberg sichert dabei die Unterstützung Hessens zu: „Hessen ist selbstverständlich bereit, sich an einem Wiederaufbaufonds nach dieser Krise zu beteiligen. Diese Solidarität ist guter Brauch zwischen Bund und Ländern und war auch bei der Bewältigung vergangener Naturkatastrophen der Fall. Nordrhein-Westfalen kann sich, wie alle anderen betroffenen Länder auch, auf Hessen verlassen. Die konkreten Fragen der Umsetzung werden wir klären, sobald wir den gesamten Schaden vernünftig abschätzen können.“