
Mehr Zeit für Ihre Steuererklärung: Abgabefrist endet am 2. August 2021
Sofern ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein bei der Erstellung der Erklärung mitwirkt, muss diese dem Finanzamt grundsätzlich erst bis zum 28. Februar 2022 vorliegen.
Für die Steuererklärungen für das Jahr 2019, die von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erstellt werden, wurde die Abgabefrist um sechs Monate, bis zum 31. August 2021, verlängert.
Wenn Sie ausschließlich Arbeitslohn beziehen, von dem bereits die Lohnsteuer durch Ihren Arbeitgeber einbehalten worden ist, sind Sie grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Möchten Sie diese zur Beantragung einer Steuererstattung trotzdem abgeben (sog. Antragsveranlagung), haben Sie länger dafür Zeit, nämlich vier Jahre. Die Steuererklärung 2020 muss dem Finanzamt dann grundsätzlich spätestens bis zum 31. Dezember 2024 vorliegen.
Ob Sie zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sind, erfahren Sie in unseren Steuerinfos für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Bequem und online über ELSTER
Wussten Sie, dass für Ihre Steuererklärung das kostenlose Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt zur Verfügung steht? Hier können Sie Ihre Erklärung bequem am Computer, Tablet oder Smartphone erstellen und direkt von zu Hause oder von unterwegs bei Ihrem zuständigen Finanzamt online, papierlos und sicher einreichen.
Mit ELSTER geht das Ausfüllen nun noch einfacher. Denn Sie können bei der Finanzverwaltung gespeicherte Daten (zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen, Bescheinigungen zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen) abrufen und direkt in Ihre Steuererklärung übernehmen.
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