Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Internetseite www.finanzverwaltung.nrw.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So ist beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktionen zu erreichen und die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine ist für Screenreader mitunter nicht korrekt.
Neben einigen Programmierfehlern gibt es insbesondere ein zentrales Problem, das behoben werden muss: Die PDF-Dokumente auf www.finanzverwaltung.nrw.de sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um hunderte Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 3. Dezember 2020 erstellt. Dazu wurde vom Ministerium der Finanzen gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 im Vorfeld der umfangreiche WCAG-Test durchgeführt.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Kontakt zum Ministerium aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung NRW übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.