FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Datenschutz

Datenschutzhinweise Bewerbungen Unterhaltsvorschuss

Sie haben sich mit einer Bewerbung an die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen gewendet.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, wie wir mit Ihren Daten umgehen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können

Wir erheben und nutzen die Daten, die wir in diesem Verfahren und in später eventuell einzureichenden Unterlagen von Ihnen anfordern, zur Speicherung, Auswertung und Zuordnung Ihrer Bewerbung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Die Angabe der Daten ist freiwillig. Unvollständige oder falsche Angaben können zur Ablehnung führen.

Verantwortliche Stelle:
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Jägerhofstr. 6
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211-4972-0
Fax: 0211-4972-1217
E-Mail: poststelle@fm.nrw.de
www.finanzverwaltung.nrw.de
Datenschutzbeauftragte:
Sonja Liebich
Dr. Antje Flintrop
Jägerhofstr. 6
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211-4972-2465 bzw. -2185
E-Mail: Datenschutzbeauftragte@fm.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich ist. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Familienstand, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, ggf. Ausbildung bzw. Tätigkeit nach der Schule.
Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 1 lit. a, Art. 9 Absatz 2 DSGVO i.V.m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Diese Berechtigung gilt nur, soweit die Datenerhebung zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auswahlverfahrens und ggf. zur Begründung eines Dienstverhältnisses notwendig ist. Die Angaben über Ihre Daten müssen vollständig, richtig und aktuell sein und dürfen nicht dazu geeignet sein, irre zu führen oder zu täuschen. Werden beim späteren Abgleich Ihrer Daten mit den Originalunterlagen falsche oder täuschende Angaben in diesem Verfahren festgestellt, können Sie sofort vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden.
Auf Ihre Daten haben nur die jeweils mit dem Auswahlverfahren betrauten Personen in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen im Bereich Unterhaltsvorschuss als Einstellungsbehörde Zugriff. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerberinnen und Bewerber werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.

Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.

Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns noch für die Aufgabenerfüllung benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.

Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen.  Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde finden Sie unter www.ldi.nrw.de.
Zudem haben Sie gemäß Art. 7 Absatz 3 DSGVO das Recht, Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung jederzeit zu widerrufen.
 

 

Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich für die Dauer von einem Jahr nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert. Sofern Sie Ihre Einwilligung geben, können Ihre personenbezogenen Daten sowie die Ergebnisse des Bewerbungsverfahrens für längstens für die Dauer von zwei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gespeichert werden.
Sollten Sie im beigefügten Bewerberbogen Ihr Interesse an weiteren Stellenangeboten zum Ausdruck gebracht haben, nehmen wir unaufgefordert (schriftlich oder telefonisch) mit Ihnen Kontakt auf, falls Sie für eine andere Stelle in Frage kommen.
Wenn Sie das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen und in die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen eingestellt werden, werden Ihre Daten in das EDV-gestützte Personalverwaltungssystem der Finanzverwaltung übernommen.
Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung wird protokolliert.