2 Mädchen und ein Junge schauen gemeinsam in einen Hefter

Lernen an der LFSch NRW

Die Ausbildung zum/zur Finanzwirt/-in bringt viele neue Themen und umfangreichen Lernstoff mit sich - damit Sie immer den Anschluss behalten, sind die Lehrkräfte an der LFSch auch nachmittags vor Ort, um Ihnen bei Fragen zu helfen.

Lernen an der LFSch

Allgemeines Abgabenrecht

Allgemeine Rechtskunde

Allgemeine Verwaltungskunde, Recht des öffentlichen Dienstes

Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung

Buchführung und Bilanzwesen

Organisation (insbesondere Arbeitsabläufe und Arbeitstechnik),
ökonomisches Verwaltungshandeln und Datenverarbeitung
sowie moderne Steuerungsinstrumente in der Steuerverwaltung

Politische Bildung, Staatskunde, Geschichte der Steuerverwaltung

Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
(Kommunikation, Kooperation, bürgerorientiertes Verhalten)

Steuererhebung (Kassen- und Rechnungswesen sowie Vollstreckungswesen)

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Umsatzsteuer

Wirtschafts- und Sozialkunde

HILFE! Was ist das denn?

Erläuterungen zu den Unterrichtsfächern von unseren Teamleitern:

Allgemeines Abgabenrecht (Abgabenordnung)

Die „Abgabenordnung“ wird auch als das „Grundgesetz" des Steuerrechts bezeichnet, da sich in ihr grundlegende Regelungen finden, die für alle Steuerarten gelten. Es werden verfahrensrechtliche Grundsätze wie zum Beispiel die Steuerfestsetzung durch Steuerbescheid behandelt.

Allgemeine Rechtskunde

In dem Fach „Allgemeines Recht“ geht es um die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Im Mittelpunkt stehen die wichtigsten Regelungsbereiche des Bürgerlichen Rechts wie zum Beispiel das Familien- oder Erbrecht, sowie diejenigen Teilgebiete aus dem Schuld- und Gesellschaftsrecht, die auch für das Steuerrecht wichtig sind.

Allgemeine Verwaltungskunde, Recht des öffentlichen Dienstes

Die Grundzüge des öffentlichen Dienstes und des Beamtenverhältnisses bilden die Themenschwerpunkte des Faches „Allgemeine Verwaltungskunde“.
In diesem Fach wird unter anderem der Ausbildungsverlauf für die Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst) vorgestellt und erklärt, wie sich die Prüfungsgesamtnote errechnet.

Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung

Im Unterrichtsfach „Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung“ geht es um die Ermittlung/Berechnung des Einheitswerts für das Grundvermögen als Grundlage für die Grundsteuer.
Darüber hinaus werden die Grundsätze der Erbschaft- und Schenkungssteuer vermittelt. 

Buchführung und Bilanzwesen

In diesem Fach lernt man das betriebliche Rechnungswesen und die doppelte Buchführung kennen. Wir bilden Buchungssätze, erstellen Schlussbilanzen, bewerten Wirtschaftsgüter und erlernen, welche Auswirkungen Korrekturen falscher Ansätzen haben.

Organisation

Im Fach „Organisation“ wird ein Überblick über den Aufbau und die Aufgaben der Landesfinanzverwaltung gegeben. Praxisbezogen werden hierbei unter anderem die Verwaltungsziele, sowie Inhalte des Risikomanagements und des Controllings unterrichtet.

Politische Bildung, Staatskunde, Geschichte der Steuerverwaltung

Themenschwerpunkte des Fachs „Politische Bildung“ bilden die Bereiche: Grundsätze des Grundgesetzes, Grundrechte, Gesetzgebungsverfahren, das Bundesland NRW, die Europäische Union und die allgemeine Gesellschaftslehre.

Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns

In diesem Fach werden die Grundlagen der Kommunikation, sowie kooperatives Verhalten in der Finanzverwaltung und Bürgerorientierung vorgestellt. Diese Themen werden in Gruppenarbeiten, Rollenspielen und Diskussionen gemeinsam erarbeitet.

Steuererhebung

Das Fach „Steuererhebung“ beinhaltet die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Folgen verspäteter Zahlung und die Vollstreckung. Weitere Schwerpunkte sind die Themen Ratenzahlung und Erlass.

Steuern vom Einkommen und Ertrag (Einkommensteuer)

Die „Einkommensteuer“ ist eine Steuer, die auf das Einkommen einer natürlichen Person (= Mensch) erhoben wird. Nach erfolgter Unterrichtung können die Schüler und Schülerinnen entscheiden, wer einkommensteuerpflichtig ist, welches Einkommen der Einkommensteuer unterworfen wird und wie hoch die Einkommensteuer festgesetzt wird.

Umsatzsteuer

Das Fach „Umsatzsteuer“ beschäftigt sich mit der Besteuerung von Umsätzen und dem Vorsteuerabzug für Unternehmer. Es wird geprüft für welche Art von Leistungen überhaupt Umsatzsteuer entsteht und wie hoch der anzuwendende Steuersatz (7 % oder 19 %) ist.

Wirtschafts- und Sozialkunde

Die Wirtschaftskunde vermittelt das Basiswissen über die Wirtschaftswelt und beinhaltet die Themenbereiche Volkswirtschafts- und Betriebswirtschaftslehre.
In der Sozialkunde geht es insbesondere um die soziale Absicherung, die der Staat für den einzelnen Bürger bietet.


 

Unterrichtszeiten

Nach einem festen Stundenplan findet der Unterricht zu folgenden Zeiten statt:

1. Stunde

 07.45 - 08.30 h

2. Stunde

 08.40 - 09.25 h

3. Stunde

 09.35 - 10.20 h

4. Stunde

 10.50 - 11.35 h

5. Stunde

 11.45 - 12.30 h

6. Stunde

 12.40 - 13.25 h

7. Stunde

 14.25 - 15.10 h

8. Stunde

 15.15 - 16.00 h


Der Unterricht beginnt montags mit der 2. Stunde und endet freitags gundsätzlich nach der 5. Stunde.

Es besteht Anwesenheitspflicht.

Die 7. und 8. Stunde finden nicht täglich statt: (Je nach Stundenplan) verpflichtender Unterricht zu Übungszwecken oder ein freiwilliges Betreuungsprogramm. 

Lernen im Klassenverband

Der Unterricht findet in 15 modern ausgestatteten Lehrsälen in Klassengemeinschaften von ca. 25 Personen statt.

Jeder Lehrsaal hat eine/n eigene/n Klassenlehrer/-in, der/die als Ansprechperson für alle beruflichen und persönlichen Fragen und Probleme zur Verfügung steht.

Von jedem Lehrsaal wird ein/e Lehrsaalsprecher/-in gewählt, der/die den Lehrsaal u. a. bei Besprechungen mit der Verwaltung oder Schulleitung vertritt.
Für die fachtheoretische Ausbildung werden Ihnen u. a. folgende Materialien von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt:
  • Amtliche Gesetzestexte
  • Ordner
  • Papier
  • Kugelschreiber, Bleistifte und Textmarker
  • Locher und Tacker 
Darüber hinaus müssen Sie nur einige wenige Bücher selber kaufen. Welche das sind, erfahren Sie zu Beginn Ihrer Ausbildung im Finanzamt.

Sie sind uns wichtig

Bis 16.00 Uhr Fördern und Fordern

Um Sie optimal zu unterstützen und Sie auf ihre Prüfungen vorzubereiten, bieten die Dozenten und Dozentinnen nachmittags sowohl einen Fachlernraum als auch einen Hausaufgabenbetreuungsraum an.

Fachlernraum

Der Fachlernraum ist ein Fragezentrum. Hier können Sie Fragen an die jeweiligen Fachdozenten stellen, um Unklarheiten zu beseitigen. Insbesondere vor Tests und Klausuren wird dieses Angebot zahlreich wahrgenommen.

Hausaufgabenbetreuungsraum

Im Hausaufgabenbetreuungsraum können die Hausaufgaben und die Nacharbeit der Unterrichsinhalte unter Aufsicht eines Dozenten erledigt werden, der bei Rückfragen unterstützend zur Seite steht.
 

Ab 16.00 Uhr

Selbst nach Dienstschluss stehen bis zum nächsten Morgen ausgebildete Sozialpädagogen als Ansprechpersonen für die Schüler/-innen zur Verfügung.