FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Grafik: Ansammlung von Menschen vor der Präsentation mit den Worten: Analyse, Konzept und Planung

PPP-Task Force

Die PPP-Task Force des Landes Nordrhein-Westfalen ist zentrale Kontaktstelle für alle Marktteilnehmer bei der Planung und Realisierung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP).
Ein Schwerpunkt liegt auf der Betreuung von Pilotprojekten auf Seiten der Öffentlichen Hand.

Aufgaben der PPP-Task Force

Die im April 2002 gegründete PPP-Task Force des Landes Nordrhein-Westfalen berät Behörden und Einrichtungen des Landes sowie die Kommunen bei der Prüfung von ÖPP als Beschaffungssalternative. Anhand von Pilotprojekten hat die Task Force Querschnittskompetenzen aufgebaut und erläutert öffentlichen Projektträgern Rahmenbedingungen, Instrumente und Ziele von ÖPP.
Sie bündelt vorhandenes Wissen und steht als zentrale Anlaufstelle für Öffentliche und Private zur Verfügung. Dabei dient sie insbesondere als Starthilfe für öffentliche Projektträger, die Interesse an ÖPP-Modellen gefunden haben.
 

Die PPP-Task Force hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:
 

  • Initiierung, Betreuung und Evaluierung von ÖPP-Pilot- und Kooperationsprojekten auf Landes- und kommunaler Ebene in den Bereichen Hochbau, Verkehr und Informationstechnologie,
  • Zentrale Kontaktstelle für öffentliche Projektträger, Ressorts und alle Marktteilnehmer bei der Planung und Realisierung von ÖPP-Projekten,
  • Entwicklung/Fortschreibung von ÖPP-Leitlinien, Standards und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Mittelstands- und Finanzierungsmodellen, um dadurch allen Projektbeteiligten Hilfestellung bei der Umsetzung von ÖPP zu geben und
  • Fortentwicklung des Themas ÖPP im Rahmen umfangreicher Netzwerkarbeiten sowie Informations- und Präsentationsveranstaltungen.
 

Grundlagen von ÖPP

ÖPP ist als langfristige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen Öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zur Erfüllung von Aufgaben der Öffentlichen Hand zu verstehen. Die erforderlichen Ressourcen (z. B. Know-how, Betriebsmittel, Kapital, Personal) werden in einen gemeinsamen Organisationszusammenhang gestellt und vorhandene Projektrisiken entsprechend der Risikomanagementkompetenz der Projektpartner angemessen verteilt.

Partnerschaften solcher Art dienen der Realisierung konkreter Neubau- und Sanierungsmaßnahmen in unterschiedlichen Bereichen staatlicher Daseinsvorsorge und Infrastrukturbereitstellung (z. B. Schulen, Krankenhäuser, Justizvollzugsanstalten, allgemeine Verwaltungsgebäude, Straßeninfrastruktur). In diesen Bereichen übernimmt der private Partner zumeist die komplette Bereitstellung einer Immobilie und gewährleistet darüber hinaus deren reibungslosen Betrieb. Er verantwortet und erbringt sämtliche erforderlichen Planungs-, Bau-, Finanzierungs-, Betreiber- und sonstigen Leistungen über den gesamten Lebenszyklus eines Projektes. Als Gegenleistung erhält der private Partner ein Entgelt.

Im Rahmen von ÖPP-Projekten erfolgt im Gegensatz zur konventionellen Eigenrealisierung keine separate oder losweise Ausschreibung, sondern der öffentliche Vorhabensträger tritt als Abnehmer eines gesamten Leistungspaketes auf. Die Finanzierung stellt dabei lediglich einen Bestandteil der insgesamt zu erbringenden Leistungen und nicht etwa den „primären Zweck“ einer ÖPP dar.
In geeigneten Fällen und bei sorgfältiger Projektvorbereitung kann über ÖPP-Modelle die Beschaffung öffentlicher Investitionen wirtschaftlicher und ggf. schneller oder früher sichergestellt werden, ohne die Gesamtverantwortung für die Daseinsvorsorge und die damit verbundenen Risiken aus den Händen zu geben.


Die vier wichtigsten Wesensmerkmale von ÖPP lassen sich wie folgt skizzieren:
 
  • Lebenszyklusansatz
    Die Leistungen (Planung, Bau, Finanzierung, Betrieb/Erhaltung und ggf. Verwertung), die über den gesamten Lebenszyklus zu erbringen sind, werden in einer gemeinsamen Ausschreibung vergeben.
 
  • Risikoallokation
    Ziel ist eine optimale Risikoverteilung zwischen öffentlichem und privatem Partner, auf Basis des so genannten Risikoverteilungsgrundsatzes, der besagt, dass derjenige das Risiko übernehmen sollte, der es am besten beeinflussen kann.
 
  • Outputspezifikationen
    Typischerweise gibt der öffentliche Partner bei einer ÖPP-Ausschreibung in einer funktionalen Leistungsbeschreibung die Ziel- und Rahmenanforderungen eines Projekts (sog. Outputspezifikationen; z. B. Funktion, Zweck, Standards und Qualitäten) vor. Auf welche Art und Weise diese Anforderungen erfüllt werden, also die konkrete Ausgestaltung, bleibt dabei weitgehend den Bietern überlassen.
 
  • Leistungsorientierte Vergütungsmechanismen
    Der private Partner erhält für die Leistungserbringung in der Regel eine qualitäts-, nutzungs- oder verfügbarkeitsabhängige Vergütung. Um einen Anreiz für Optimierungen zu schaffen, können leistungsabhängige Mechanismen, wie z. B. Bonus-/Malus-Regelungen, genutzt werden.