FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Nikolaus im Ministerium
06.12.2017

Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden

Die nordrhein-westfälischen Finanzämter leiten in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember 2017 keine belastenden Maßnahmen ein

Finanzminister Lutz Lienenkämper hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter angewiesen, in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember 2017 auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen zu verzichten.

„Es ist lange Tradition in der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung, in der Weihnachtszeit von belastenden Maßnahmen abzusehen. Wir werden an dieser guten Tradition festhalten und den Weihnachtsfrieden wahren“, sagte Lienenkämper.

Bereits seit Jahrzenten stellt die Finanzverwaltung mit dem Weihnachtsfrieden sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger die Weihnachtszeit möglichst ungestört verbringen können. So werden in der Zeit weder Betriebsprüfungen eingeleitet noch Prüfungsberichte verschickt. Auch auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Ausnahmen gelten, wenn die Finanzverwaltung rasch handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden. Steuerbescheide werden durchgehend verschickt. Damit können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.