FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
Hängeregister namens Pressemitteilung liegt auf PC-Tastatur
04.02.2013

Interview mit Finanzminister Norbert Walter-Borjans zum Thema Länderfinanzausgleich

Interview im WDR 5 Morgenecho

Interview des Finanzministers im WDR 5 Morgenecho, zusätzliches Infomaterial.

Interview mit Finanzminister Norbert Walter-Borjans am 04.02.2012, 6.35 Uhr, im WDR 5 Morgenecho „Bluten für NRW?“

 

Frank Wörner: Guten Morgen Herr Walter-Borjans.

Ärgert Sie das, dass Bayern jetzt gegen den Länderfinanzausgleich klagt, obwohl die ja selber mal davon profitiert haben - früher?

Norbert Walter-Borjans: Ja, sie sagen es. Mich ärgert auch der Vergleich mit dem Fußball. Das ist genau das, worauf man mal hinweisen muss, denn wir wollen zwischen den Ländern nicht den Unterschied zwischen Bayern München und Greuther Fürth. Den hätte sich Herr Söder ja direkt im eigenen Land mal angucken können.

Bayern hat über 30 Jahre lang profitiert vom Länderfinanzausgleich, beim Aufbau seiner Wirtschaft. Nordrhein-Westfalen hat danach einen großen Umbau seiner Wirtschaft finanzieren müssen und das ist keine Sache von Ländern und das ist auch keine Frage von Erfolg oder Misserfolg von Landespolitik, das hat was damit zu tun, ob wir gemeinsam den Standort Deutschland fit halten wollen.

Aber dieser Kritikpunkt, dass das falsche Anreize setzt, da ist doch schon was dran?

Norbert Walter-Borjans: Erst mal ist es so, dass der Finanzausgleich ja nicht die Verhältnisse auf den Kopf stellt. Das ist eine immer wieder präsentierte Rechnung. Wenn Sie sich den Mechanismus aber angucken, dann wird das gemacht, was das Grundgesetz vorschreibt, nämlich einen angemessenen Ausgleich der Finanzkraft vorzunehmen. Und das Modell, was wir jetzt haben, haben Bayern und Hessen 2001 mit beschlossen und sogar mit verhandelt und auch damals als wegweisend und richtig dargestellt.

Aber irgendetwas scheint ja schief zu laufen beim Finanzausgleich, denn inzwischen ist es ja so, dass wir nur noch drei Länder haben, die zahlen und alle anderen kassieren.

Norbert Walter-Borjans: So sieht das nur auf den ersten Blick aus, dann würde nämlich Nordrhein-Westfalen auch als eines der Nehmerländer gelten. Der Finanzausgleich hat aber mehrere Stufen: Bevor der Länderfinanzausgleich vorgenommen wird, wird erst einmal die Umsatzsteuer umverteilt, und das bedeutet, Nordrhein-Westfalen zahlt erst mal 2,5 Milliarden Euro jedes Jahr in die gemeinsame Kasse ein, aus der dann in der zweiten Stufe die Umverteilung über den Länderfinanzausgleich erfolgt. Dort bekommen wir 400 Millionen zurück und gelten damit als Nehmerland. Wenn man beides zusammen nimmt, zahlen in Wirklichkeit bei den Geberländern zwei Drittel der Bevölkerung für Nehmerländer mit einem Drittel der Bevölkerung.

Ich bin auch nicht in jedem Punkt einverstanden, das aktuelle Verfahren läuft aber bis 2019. Das haben wir vertraglich vereinbart. Wie sollen wir denn mit einem Anschlussvertrag umgehen, wenn man immer damit rechnen muss, dass derjenige, der dabei schlechter aussieht, dann wieder zum Verfassungsgericht läuft und es nicht in einem Vertrag nach einer ausreichenden sachlichen Debatte beschließt.

Sie sagten ja gerade schon, es läuft bis 2019. Nun ist es ja in der Politik gerne so, dass man sich auf den letzten Drücker erst einigt. Ist es da nicht vielleicht eine ganz gute Idee, dass diese Klage jetzt da neues Leben rein bringt und sich schon einmal vorher Gedanken macht, wie es danach weiter geht mit dem Länderfinanzausgleich?

Norbert Walter-Borjans: Das ist vielleicht eine gute Idee, aber es ist keine neue. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben schon lange beschlossen, dass die Finanzminister sich bis zur Mitte dieses Jahres einen Überblick über die einzelnen Punkte, wie es denn wirklich aussieht ein Bild verschaffen und eine Bestandsaufnahme vorlegen. Man hat ganz bewusst gesagt, dass man die Debatte über die Ausgestaltung dann in der nächsten Legislaturperiode des Bundes machen will, weil dieses Verfahren sich nicht für Wahlkämpfe eignet. Dafür wird es aber jetzt missbraucht. Beim letzten Mal ist der Beschluss zum aktuellen Länderfinanzausgleich 2001 gefasst worden und in Kraft getreten ist das Gesetz 2005. Wenn wir das jetzt mal übertragen auf das jetzige Verfahren, dann müssten wir 2016 den Anschluss für 2020 finden. Das bedeutet, wir müssen loslegen. Das tun wir auch. Aber was soll dann zu dieser Zeit eine Klage vor dem Verfassungsgericht? Die würde doch kaum vorher entschieden, als dieses Verfahren ohnehin in Gang gebracht werden müsste.

Nun sagten sie eben, sie hätten auch einige Punkte die sie gerne ändern würden, ohne dazu sehr ins Detail zu gehen. Würden sie das Ganze komplett über den Haufen werfen oder wirklich nur an Details arbeiten?

Norbert Walter-Borjans: Also ich glaube, dass im Grunde genommen der Ausgleich der Finanzkraft der richtige Ansatzpunkt ist. Es geht ja nicht darum, dass die Länder in die anderen Länder hineinregieren sollen. Sondern darum, dass Frankfurt nicht Bankenstandort ist, weil das eine Leistung der hessischen Landesregierung ist. Das hat auch etwas mit der Geschichte und der Lage Frankfurts in der Bundesrepublik zu tun. Schwerin hätte nicht die Chance Bankenstandort zu werden. Und der Strukturwandel, den wir in Nordrhein-Westfalen von Kohle und Stahl in den 50’er, 60’er, 70’er Jahren bis heute haben, den hatte Bayern nicht. Bayern konnte aufbauen, hat dafür sogar damals Mittel aus Nordrhein-Westfalen bekommen. Das ist keine Frage der Fehlleistung von Politik in Nordrhein-Westfalen oder Bayern. Insofern ist der Ausgleich der Finanzkraft ein guter Ansatzpunkt. Was man sich aber heute angucken muss, ist, dass Sachsen beispielsweise damit prahlt, den Haushalt schon ausgeglichen zu haben und als Musterknabe dasteht. Aber in Wirklichkeit hat es über 60 Milliarden Euro aus dem Länderfinanzausgleich bekommen. Das kann einen in NRW natürlich nicht glücklich machen, wenn man dann anschließend als Nehmerland an den Pranger gestellt wird.