FINANZVERWALTUNG des Landes Nordrhein-Westfalen
11.09.2019

Mehr Transparenz für öffentliche Haushalte

Nordrhein-Westfalen und Hamburg fordern flächendeckende Orientierung der Buchführung an kaufmännischen Kriterien. Staatssekretär Dr. Opdenhövel: „Deutschland muss hier seine distanzierte Haltung aufgeben.“

Doppelte Buchführung (Doppik) – was für Kaufleute Standard ist, hatte für Kommunen, Länder und den Bund über viele Jahre nur wenig Relevanz. Lange Zeit war die sogenannte Kameralistik, also allein die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, maßgeblich. Werteverzehr, Pensionsverpflichtungen und Risiken fanden in den öffentlichen Haushalten keinen Niederschlag.
 
Seit einigen Jahren löst in immer mehr Kommunen die Doppik das alte kamerale System ab. Auf kommunaler Ebene gilt Nordrhein-Westfalen als Vorreiter, auf Landesebene hat bisher nur Hamburg vollständig auf die Doppik umgestellt. Bremen, Hessen und Nordrhein-Westfalen befinden sich aktuell im Umstellungsverfahren. Die meisten Länder und auch der Bund halten hingegen weiter an der Kameralistik fest. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hamburg warben heute im Rahmen einer Fachtagung in Berlin, auf der auch Experten aus Hessen und Bremen über ihre Fortschritte berichteten, in den „Berliner Thesen“ (siehe dazu auch Hintergrundinformationen) dafür, die Doppik flächendeckend anzuwenden. Auch die EU möchte einheitliche Standards für die öffentlichen Haushalte, nicht zuletzt um krisenhafte Situationen der öffentlichen Haushalte zukünftig besser erkennen zu können.

Der nordrhein-westfälische Staatssekretär Dr. Patrick Opdenhövel erklärte in Berlin: „Finanzielle und politische Verlässlichkeit sind für mich zwei Seiten einer Medaille. Deshalb ist das Thema Doppik kein Thema nur für Finanzfachleute, sondern auch politisch richtig spannend. Wir sind gut beraten, uns mit der Frage nach der Einführung der Doppik gerade im europäischen Kontext intensiv auseinanderzusetzen. Deutschland – und hier appelliere ich auch an den Bund – muss seine distanzierte Haltung gegenüber einer Harmonisierung der Rechnungslegung aufgeben.“

Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die Einführung der Doppik war für uns als Bundesland ein Kraftakt. Eine moderne kaufmännische Sicht auf die Finanzen der Stadt fordert uns einiges ab. Wir legen unser Vermögen offen und auch unsere Verpflichtungen für die Zukunft. Statt weiter in den Sanierungsstau zu laufen, planen wir heute schon die Instandhaltung von Schulen und Straßen mit. Und wer heute eine neue Lehrerin, einen Polizisten oder eine Verwaltungskraft einstellt, muss die Kosten für die zukünftige Pension mit einplanen. Die Doppik zwingt uns zudem, Risiken klar zu benennen und entsprechende Rückstellungen zu bilden. Insgesamt führt die Doppik zu einer nachhaltigeren und damit zu einer generationengerechteren Haushaltspolitik. Gerade in einer Zeit, in der die Schuldenbremse leider wieder stärker in Frage gestellt wird, kann ein doppischer Haushalt eine moderne Antwort auf die finanzpolitischen Fragen unserer Zeit sein.“
 
 

Hintergrundinformationen zu den „Berliner Thesen“ zur Weiterentwicklung der Doppik in Deutschland:

 
Aus Anlass der Fachtagung „Doppisches Rechnungswesen in Deutschland in einem sich verändernden europäischen Umfeld“ haben das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen und die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt die folgenden Thesen zur Weiterentwicklung der Doppik in Deutschland vorgestellt:
 
  1. Eine flächendeckende Harmonisierung der Rechnungslegung im öffentlichen Sektor erscheint in Deutschland auf allen öffentlichen Ebenen (Bund/Länder/Kommunen) geboten.
  1. Als Rechnungslegungsstandard ist die Doppik mit Ergebnis-, Vermögens- und Finanzrechnung für eine nachhaltige und generationengerechte Haushaltsführung zielführend.
  1. Der Erfolg einer Harmonisierung der öffentlichen Rechnungslegung in Deutschland ist maßgeblich von der Bereitschaft der einzelnen öffentlichen Ebenen abhängig, hierbei mitzuwirken, zu kooperieren und sich abzustimmen.
  1. Die Entwicklung harmonisierter europäischer Standards für die Rechnungslegung („European Public Sector Accounting Standards“ - EPSAS) wird zu einem europäischen Standard für die Rechnungslegung von öffentlichen Gebietskörperschaften führen, in dem alle zugehörigen Einheiten zu konsolidieren sind.
  1. Deutschland muss seine ablehnende Haltung gegenüber einer Harmonisierung der Rechnungslegung durch EPSAS aufgeben, um noch Einfluss auf Vorstellungen der EU-Kommission zu nehmen.